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Addendum

Zum Beitrag „Untersuchung des Sehvermögens unter arbeits-medizinischen Belangen“ (ASU 201; 50 (4): 278–280)

Im o. g. Artikel sind bei den von der DOG als standardisierte Prüfgeräte zur Untersuchung des Dämmerungssehvermögens zugelasse-nen Geräten versehentlich die neueren Ge-räte Optovist (Fa. Vistec) und Binoptometer P4 (Fa. Rodenstock) nicht aufgelistet worden, die beide neben der Untersuchung unter mesopischen Bedingungen ohne und mit Blen-dung auch eine standardisierte Untersuchung des Kontrastsehens erlauben und damit neben Mesotest II und Nyktometer 500 eben-falls eine vollwertige Untersuchung gemäß Punkt 2.2.2 der Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung und im Rahmen des Grundsatzes G 25 erlauben. Bezüglich des Kontrastsehens unter photopischen Bedingungen wurden inzwischen Grenzwerte publiziert:

Wilhelm H, Peters T, Durst W, Roelcke S, Quast R, Hütten M, Wilhelm B (2013) Untersuchung des Dämmerungs- und Kon-trastsehens nach Fahrerlaubnisverordnung: Welche Grenzwerte, welche Verfahren sind geeignet? Klin Monatsbl Augenheilkd 2013; 230: 1106–1113

Prof. Dr. med. K. Rohrschneider, Heidelberg

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