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Neueste ASU-Artikel aus der Wissenschaft

Abb. 1:    STARD Flussdiagramm der Studie
 
 Fig. 1: STARD flow chart of the study

Wirkung eines 12-monatigen arbeitgebergeförderten Sportangebots auf kardiopulmonale Fitness und ­kardiovaskuläre Risikofaktoren – Pilot-Kohortenstudie

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Bewegungsmangel ist ein Hauptrisikofaktor kardiovaskulärer Erkrankungen. Da sich viele Erwachsene nicht ausreichend bewegen, ist es wichtig, Sport zu fördern. Wir untersuchten die Wirkung eines arbeitgebergeförderten Freizeitsportangebots auf die kardiorespiratorische Fitness, körperliche Aktivität (KA) und kardiovaskuläre Risikofaktoren bei unsportlichen Erwachsenen.

Abb. 3:   UV-Schutzmaßnahmen bei Beschäftigten im Waldkindergarten. Abgebildet wird u. a. die Nutzung des Schattens von Bäumen auf dem Gelände sowie von Bäumen bei einem Waldausflug (technische bzw. organisatorische Schutzmaßnahme) sowie die Nutzung einer geeignete Sonnenbrille und eines textilen Sonnenschutzes durch geeignete Kleidung (personenbezogene Schutzmaßnahmen). Ferner sind Hautpartien, die nicht mittels den o. g. Maßnahmen geschützt werden können, mit einem geeigneten Sonnenschutzmittel eingerieben (personenbezogene Schutzmaßnahme), was fotographisch nicht abgebildet werden kann
 Fig. 3: UV protection measures for employees at the forest kindergarten. The image shows, among other things, the use of shade from trees on the grounds and from trees during forest excursions (technical and organizational protective measures), as well as the use of suitable sunglasses and sun-protective clothing (personal protective measures). Furthermore, areas of skin that cannot be protected by the aforementioned measures are treated with a suitable sunscreen (personal protective measure), which cannot be captured in the photograph

Exposition gegenüber natürlicher ultravioletter (UV-)Strahlung von Beschäftigten in Waldkindergärten: ­Ergebnisse dosimetrischer Messungen in Hamburg

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Ermittlung der natürlichen UV-Belastung von Erzieherinnen und Erziehern in Hamburger Waldkindergärten.

Abb. 1:    Schutzkappenhalter
 
 Fig. 1: Protective cap holder

Stich- und Schnittverletzungen bei Beschäftigten in Zahnarztpraxen

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In der vorliegenden Studie werden die Ursachen von Stich- und Schnittverletzungen (SSV) bei Beschäftigten in Zahnarztpraxen und deren ärztliche Nachsorge nach der SSV anhand von digitalen Dokumentationsbögen zu SSV untersucht.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfprävention bei Hebammen – Ergebnisse einer Online-Querschnittsstudie

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Hebammen leisten einen zentralen Beitrag zur Gesundheitsversorgung von Schwangeren, Gebärenden und Neugeborenen. In Deutschland sind nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes 18.611 Hebammen freiberuflich tätig, während 11.697 Hebammen in Krankenhäusern arbeiten. Durch ihre Tätigkeit mit engem Patientinnenkontakt und regelmäßiger Exposition gegenüber Körperflüssigkeiten sind Hebammen besonderen arbeitsmedizinischen Risiken ausgesetzt. Während die betriebsärztliche Betreuung angestellter Hebammen gesetzlich geregelt ist, besteht für freiberuflich Tätige keine Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wissenschaftliche Erkenntnisse zur eigenen medizinischen Versorgung von Hebammen – insbesondere zur hausärztlichen und arbeitsmedizinischen Betreuung – liegen bislang kaum vor.

Neueste ASU-Artikel aus der Praxis

Abb. 1:    Extremitäten-EKG-Ableitungen

Der akute Brustschmerz am ­Arbeitsplatz: Was, wenn das EKG unauffällig ist?

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Akuter Brustschmerz am Arbeitsplatz stellt Betriebsärztinnen und -ärzte oft vor eine große Herausforderung. Dieser Beitrag stellt die Kasuistik eines 58-jährigen Mitarbeiters vor, dessen lebensbedrohlicher Herzinfarkt hinter untypischen Symptomen und einem unauffälligen EKG verborgen lag. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, sich nicht allein auf die automatische EKG-Interpretation zu verlassen. Durch eine strukturierte Anamnese, eine sorgfältige manuelle EKG-Analyse und dem gezielten Einsatz des „Game Changers“, dem hochsensitiven Troponin, kann eine schnelle und lebensrettende Diagnose direkt im betrieblichen Umfeld gelingen. Praxisnahe und evidenzbasierte Handlungsschritte für die sichere Abklärung eines der häufigsten und potenziell gefährlichsten Leitsymptome in der Betriebsmedizin werden aufgezeigt.

Abb. 1:   Prozessvergleich der ACS-Abklärung. Darstellung der Inhouse-Diagnostik (Annahme: Einsatz von hs-cTn im Betrieb kann eine Klinikeinweisung vermeiden)

Wirtschaftliche Aspekte der Herzgesundheit im Betrieb

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In Zeiten von Fachkräftemangel und einer alternden Belegschaft wird die Herzgesundheit zur strategischen Kennzahl. Der folgende Beitrag beschreibt, wie eine evidenzbasierte Inhouse-Diagnostik von Brustschmerz nicht nur die klinische Notfallkette entlastet, sondern sich bereits beim ersten vermiedenen Klinikfall für das Unternehmen amortisiert.

Abb. 1:    The Big Five

Evidenzbasierte kardiovaskuläre ­Beratung

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Eine evidenzbasierte kardiovaskuläre Beratung von Beschäftigten im Rahmen verschiedener arbeitsmedizinischer Anlässe, z. B. der ganzheitlichen Vorsorge oder Check-ups, könnte vielversprechend sein. Dieser Artikel gibt für die arbeitsmedizinische Praxis eine Übersicht zu den „Big Five“ der Herzgesundheit: Bluthochdruck, Übergewicht, Diabetes mellitus, Lipide und Rauchen.

Die kardiovaskuläre Präventions­assistenz als Erfolgsfaktor in der Arbeitsmedizin: ein Fallbericht

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Die Umsetzung leitliniengerechter kardiovaskulärer Prävention stellt im arbeitsmedizinischen Alltag eine Herausforderung dar. Dieser Beitrag stellt das Modell der kardiovaskulären Präventionsassistenz (CVP) als strukturierten Lösungsansatz vor. Anhand eines Fallberichts wird die praktische Anwendung des Modells illustriert: Es wird gezeigt, wie eine assistentengeleitete, engmaschige Betreuung zur signifikanten Reduktion des individuellen ­Risikoprofils und zur Steigerung der Adhärenz bei Lebensstiländerungen führen kann. Der Artikel diskutiert das Potenzial der CVP zur Schließung der Versorgungslücke in der betrieblichen Gesundheitsförderung.

– Teil 2 –

Arbeitsplatz für schwangere/stillende Ärztinnen in der Anästhesiologie, Schmerztherapie, Intensiv- und Palliativmedizin – Update 20261,2

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Nach dem Mutterschutzgesetz sind Arbeitgebende verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit der Schwangeren/Stillenden und ihres Kindes zu schützen. Um Schwangeren und Arbeitgebenden/Vorgesetzten eine Hilfestellung zu geben, damit möglichst optimale und sichere Rahmenbedingungen für die Beschäftigung während Schwangerschaft und Stillzeit geschaffen werden, hat der BDA eine „Positivliste“ erarbeitet, in der die Einsatzmöglichkeiten der Schwangeren/Stillenden konkretisiert werden. Solche Empfehlungen des BDA bieten den Beteiligten eine Orientierungshilfe, ersetzen aber keinesfalls die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall und die danach u. U. notwendige Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Sofern die Vorgaben des BDA beachtet worden sind, hatten die zuständigen Aufsichtsbehörden in der Regel keine Bedenken gegen den weiteren Einsatz der schwangeren Anästhesistin.

70 Jahre MAK-Kommission: ­Wegbereiter für gesunde Arbeitsplätze

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Im Jahr 2025 feierte die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, besser bekannt als MAK-Kommission, ihr 70-jähriges Bestehen. Ein beeindruckendes Jubiläum, das uns dazu einlädt, die essenzielle Arbeit dieser Institution zu würdigen, die seit sieben Jahrzehnten maßgeblich zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Deutschland beiträgt. Die MAK-Kommission ist ein unverzichtbarer Pfeiler des Arbeitsschutzes. Ihre wissenschaftlich fundierten Empfehlungen und Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe sind die Grundlage für Präventionsmaßnahmen und Schutzvorschriften in zahlreichen Branchen. Dies ist das Ergebnis der engagierten Arbeit von Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Disziplinen – von der Toxikologie über die Arbeitsmedizin und Chemie bis hin zur Pathologie und Messtechnik.

Chronischer Arbeitsstress stellt einen relevanten Risikofaktor für ­kardiovaskuläre Erkrankungen dar

Die stille Gefahr: Arbeitsstress und Herzgesundheit – ein psychokardiologischer Weckruf

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Chronischer Arbeitsstress ist mehr als eine subjektive Belastung – er kann sich unmittelbar auf das Herz-Kreislauf-System auswirken. Eine Fallvignette zeigt, wie leistungsorientierte Identitätsmuster und fehlende Regenera­tion zu einer kardiovaskulären Vulnerabilität beitragen können. Der Beitrag unterstreicht die zentrale Rolle der Betriebsmedizin an der Schnittstelle zwischen Prävention, psychosozialer Diagnostik und Herzgesundheit im ­Unternehmen.

Abb. 1:    Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge (eigene Darstellung)

Zukunftsthemen der Arbeitsmedizin

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Die AG Next Generation der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) beschäftigt sich mit Zukunftsthemen der Arbeitsmedizin und kümmert sich um die Nachwuchsförderung. Die ASU-Reihe „Next Generation“ gibt einen Einblick in die AG-Arbeit, indem zentrale Themen und Projekte vorgestellt werden. Mitglieder sowie Expertinnen und Experten schildern ihre Erfahrungen und präsentieren Ideen und Lösungsansätze.

Gesundheit in Pflegeberufen

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Der Kongress „Health in Care Professions“ des Verbands deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) widmet sich den besonderen Anforderungen der arbeitsmedizinischen Betreuung in Pflege- und Sozialberufen. Die Premiere des Kongresses im Mai 2025 bot mit vielen Vorträgen und Seminaren fundierte Einblicke in die vielfältigen Herausforderungen für Betriebsärztinnen und -ärzte sowie arbeitsmedizinisches Assistenzpersonal. In dieser Serie stellen wir ausgewählte Beiträge vor, die zentrale Themen und praxisrelevante Erkenntnisse zusammenfassen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums Arbeitsphysiologie 2025
Symposium des Forums Arbeitsphysiologie vom 14. bis 16. November in Koblenz

27. Symposium Arbeitsmedizin und Arbeitswissenschaft für Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler

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Das Forum Arbeitsphysiologie vereint seit seiner Gründung im Jahr 1996 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Arbeitsmedizin und der Arbeitswissenschaft zu einem jährlichen Symposium. Die Grundlage bietet dafür die finanzielle Förderung durch die Lieselotte und Dr. Karl Otto Winkler-Stiftung für Arbeitsmedizin. Das Rahmenprogramm wird darüber hinaus durch private Sponsoren sowie der THUMEDI Präventionsmanagement GmbH und der THUMEDI technica GmbH & Co. KG (Thum-Jahnsbach), ermöglicht. Träger des Forums Arbeitsphysiologie sind die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA). Das Forum wird von einem Dreiergremium (seit 11/2023 Prof. Dr. Benjamin Steinhilber und Dr. Tessy Luger, Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung, Universitätsklinikum Tübingen, sowie Prof. Dr. Julia Krabbe, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA)) geleitet.

Mutterschutz in Kitas ist ein relevantes Thema, da der Anteil junger Frauen im pädagogischen Bereich hoch ist

Mutterschutz in Kitas – Zwischen Fürsorge und Alltagspraxis

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Mutterschutz in Kitas ist ein zentrales Thema, denn der Anteil junger Frauen im pädagogischen Bereich ist hoch. Doch wie lassen sich Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz und der Alltag in Kitas sinnvoll vereinen? Der Beitrag beleuchtet typische Gefährdungen, rechtliche Rahmenbedingungen und diskutiert kritisch, ob pauschale Beschäftigungsverbote für alle Erzieherinnen wirklich notwendig sind.

Der Ausschuss für Mutterschutz: Für sichere und diskriminierungsfreie Arbeit in Schwangerschaft und ­Stillzeit

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Der Ausschuss für Mutterschutz ist ein ehrenamtliches Gremium beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Die Hauptaufgabe ist die Konkretisierung von Inhalten des Mutterschutzgesetzes für die praxisgerechte Anwendung durch die Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die adäquate Umsetzung des Mutterschutzes im Betrieb

Mutterschutz im Betrieb: Wer macht was?

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Dieser Beitrag soll Hinweise geben, wie die Aufgaben des Mutterschutzes im Betrieb implementiert und wie die oftmals abstrakt formulierten Ausführungen im Mutterschutzgesetz in eine praxisnahe Anleitung umgesetzt werden können.

Tabelle 1:   Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu Verdachtsanzeigen und Anerkennungen der BK 5101 im Jahr 2023 (DGUV 2024; Westermann et al. 2025)

Gesundheit in Pflegeberufen

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Der Kongress „Health in Care Professions“ des Verbands deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) widmet sich den besonderen Anforderungen der arbeitsmedizinischen Betreuung in Pflege- und Sozialberufen. Die Premiere des Kongresses im Mai 2025 bot mit vielen Vorträgen und Seminaren fundierte Einblicke in die vielfältigen Herausforderungen für Betriebsärztinnen und -ärzte sowie arbeitsmedizinisches Assistenzpersonal. In dieser Serie stellen wir ausgewählte Beiträge vor, die zentrale Themen und praxisrelevante Erkenntnisse zusammenfassen. Teil 4 befasst sich mit Berufsdermatosen und stellt Hintergründe, Schutzmaßnahmen und Beispiele für den ärztlichen Alltag dar.

Eine Weiterbeschäftigung von schwangeren/stillenden Ärztinnen im Klinik-/Praxisbetrieb ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
– Teil 1 –

Arbeitsplatz für schwangere/stillende Ärztinnen in der Anästhesiologie, Schmerztherapie, Intensiv- und Palliativmedizin – Update 20261,2

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Nach dem Mutterschutzgesetz sind Arbeitgebende verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit der Schwangeren/Stillenden und ihres Kindes zu schützen. Um Schwangeren und Arbeitgebenden/Vorgesetzten eine Hilfestellung zu geben, damit möglichst optimale und sichere Rahmenbedingungen für die Beschäftigung während Schwangerschaft und Stillzeit geschaffen werden, hat der BDA eine „Positiv­liste“ erarbeitet, in der die Einsatzmöglichkeiten der Schwangeren/Stillenden konkretisiert werden. Solche Empfehlungen des BDA bieten den Beteiligten eine Orientierungshilfe, ersetzen aber keinesfalls die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall und die danach u.U. notwendige Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Sofern die Vorgaben des BDA beachtet worden sind, hatten die zuständigen Aufsichtsbehörden in der Regel keine Bedenken gegen den weiteren Einsatz der schwangeren Anästhesistin.

Journal Information

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2363-4669

Print ISSN
0944-6052