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Praxis

© Fotos: A. Hegenbart
Praxisbeispiel

Die gebaute Arbeitswelt aus ­psychologischer Sicht

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An einem Praxisbeispiel der Umgestaltung eines Bürgerbüros wird erläutert und gezeigt, wie mittels eines Facettenstrukturmodells von Affordanzen (Gebrauchsangeboten) ökopsychologische Methoden in die Entwicklung und Gestaltung von Arbeitsumgebungen integriert werden können und eine psychologische Prozessbegleitung effektiv Transformationsprozesse unterstützt. Das fördert nicht nur die Gesundheit, Sicherheit, Motivation und Produktivität am Arbeitsplatz, sondern führt auch zu einer signifikanten Kostensenkung. Andreas Hegenbart

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Künstliche Intelligenz

Neue psychische Belastung durch künstliche Intelligenz?

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In jüngster Zeit verbreitet sich die hoffnungsvolle Ansicht, dass die kommende europäische KI-Verordnung nicht nur eine ethische Antwort auf den Einsatz von so genannter künstlicher Intelligenz (KI) liefert, sondern auch der Arbeitsschutz im Hinblick auf psychische Belastungen entscheidende Impulse dadurch erfahren würde. Im Folgenden wird in Abgrenzung dazu der These nachgegangen, dass durch den restriktiven Charakter des Rechtsrahmens einer Binnenmarktverordnung nur wenige Aspekte des Arbeitsschutzes berührt beziehungsweise in Anforderungen ausformuliert werden können und die als „ethisch“ bezeichnete Dimension einem allenfalls funktional gedachten Ethikbegriff genügt. Geradezu wie unter einem Brennglas schwelen die vorhandenen Regulierungsdefizite und subjektivistischen Zuschreibungen der Verantwortung für psychische Belastungen in Richtung der Ressourcen der Beschäftigten. Ein kurzer Problemaufriss soll das Unbehagen dieses Zusammenhangs und den Bedarf der Sensibilisierung verdeutlichen. Michael Bretschneider-Hagemes

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Wechseljahre am Arbeitsplatz

Wechseljahre in der betrieblichen Prävention

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Mehr als 2000 Frauen in Deutschland wurden 2023 im Rahmen des Forschungsprojekts MenoSupport befragt, wie es ihnen in den Wechseljahren am Arbeitsplatz geht und welche Unterstützung sie sich dort wünschen. Die Forscherinnen legen offen, welche Effekte das bisherige Tabuthema auf Arbeitsfähigkeit, Wohlbefinden und individuelle Karrierewege hat und sehen Nachholbedarf in der betrieblichen Prävention und Arbeitsmedizin deutscher Betriebe. Viel zu wenige Unternehmen haben das Thema bisher auf der Agenda. Andrea Rumler, Julia Memmert

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Interview

Die H-Markierung von Gefahrstoffen als Indikator für toxische ­Gefährdungen durch Hautresorption

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Prof. Dr. rer. nat. Michael Bader leitet die Arbeitsgruppe „Hautresorption“ der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). Für die Bewertung der gesundheitlichen Gefährdung durch die dermale Aufnahme von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz betrachtet die Arbeitsgruppe den aktuellen Kenntnisstand und empfiehlt auf der Basis festgelegter Verfahren und toxikologischer Kriterien gegebenenfalls eine sogenannte „H“-Markierung. Diese Markierung wird nicht nur in der MAK- und BAT-Werte-Liste der MAK-Kommission explizit ausgewiesen, sondern findet auch Eingang in die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte). Sie stellt damit eine wichtige stoffbezogene Zusatzinformation für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Im folgenden Interview erklärt Prof. Bader die wesentlichen Kriterien für die Vergabe der „H“-Markierung und ihre Bedeutung für die arbeitsmedizinische Praxis.

Prävention

Berücksichtigung von Altersaspekten in der betrieblichen Prävention

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Die Leistung von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz variiert inter- und intra­individuell innerhalb eines großen Spektrums. Hierzu tragen neben zahlreichen Faktoren des Arbeitsplatzes auch Merkmale der betreffenden Person selbst bei. Einen der personengebun­denen Einflussfaktoren stellt das Lebensalter dar. Es wird daher vorgeschlagen, Altersaspekte im betrieblichen Gesundheitsschutz präventiv und systematisch zu berücksichtigen. Manfred Albrod

Berufskrankheiten in der Grünen Branche

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Prävention  Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung (BK-Nr. 5103) führen die Rangliste der Berufskrankheiten innerhalb der Grünen Branche mit über 2000 Verdachtsanzeigen pro Jahr an. Präventionsfachleute gehen davon aus, dass die Zahl in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Die SVLFG unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Markus Breuer

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Klimaresilienz

Klimaresilienz im Krankenhaus und in der Arbeitsmedizin

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Der Begriff Klimaresilienz erweitert den Begriff Klimaneutralität um die Anpassung an klimawandelbedingte Veränderungen. Die Kombination aus Hitzewellen und Luftverschmutzung stellt das Gesundheitswesen vor eine doppelte Herausforderung: Zum einen steigt die Morbidität, was zu einem erhöhten Patientenaufkommen führt. Gleichzeitig verschärft der Fachkräftemangel in Deutschland die Situation, da die Versorgung der Patienten mit dem vorhandenen Personal schwieriger wird. Aus arbeitsmedizinischer Perspektive ist es erforderlich, die Beschäftigten in Krankenhäusern vor physischen und psychischen Schäden zu bewahren. Dies kann durch die Anpassung von Arbeitsbedingungen, Zeit- und Raum­konzepten erreicht werden, muss jedoch in erster Linie durch eine nachhaltigere Betriebs­führung im Gesundheitswesen realisiert werden. Anne Hübner et al.

Zur Diskussion gestellt

Arbeitsmedizinische Betreuung: ­Patient, Klient, Proband oder Beschäftigter – Wovon sprechen wir?

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Seit Jahren ist in der Arbeitsmedizin zu beobachten, dass die korrekte Bezeichnung der Personen, die arbeitsmedizinisch betreut werden, ausgesprochen schwerfällt. Gerne wird hierfür die Bezeichnung „Klientin/Klient“, „Probandin/Proband“ oder „Beschäftigte/Beschäftigter“ benutzt oder handelt es sich vielleicht um Kundinnen und Kunden oder Konsumentinnen und Konsumenten unserer Dienstleistung? Stephan Letzel

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Recht

Feststellungslast bei Krebs­erkrankungen ohne Einwirkungsdosis

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Am Beispiel der Berufskrankheit Nr. 1301 bestätigt das Bundessozialgericht (BSG) wichtige Regeln der Feststellunglast bei offenen BK-Tatbeständen ohne wissenschaftlich gesicherte Mindestdosis. Es klärt die Rahmenbedingungen, unter denen bei fehlenden Alternativursachen ein Rückschluss auf das Bestehen der arbeitstechnischen Voraussetzungen zulässig ist und stellt klar, dass die Möglichkeit anlagebedingter (Mit)Verursachung nicht ausreicht, um die arbeitsmedizinischen Bedingungen einer Anerkennung zu verneinen. Reinhard Holtstraeter

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Straßenverkehrsrecht

Neuregelung: Gesetzlicher THC-Grenzwert im öffentlichen Straßenverkehr

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Das „Cannabisgesetz“ führte zu einer Teillegalisierung in Bezug auf Cannabis und lässt auch entsprechende Auswirkungen auf das Arbeits- und Gesellschaftsleben erwarten. Insbesondere problematisch erweist sich der Umstand, dass sich verlässliche Grenzwerte für sämtliche Tätigkeiten nicht benennen lassen. Für das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr hat der Gesetzgeber nun einen Grenzwert normiert. Patrick Aligbe

Kongressbericht

Beschlüsse mit Breitenwirkung: ­Arbeitsmedizin beim 128. Deutschen Ärztetag

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Der 128. Deutsche Ärztetag tagte vom 7. bis zum 10. Mai 2024 in Mainz. Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer und damit das „Parlament der deutschen Ärzteschaft“. Er findet in der Regel einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Zu den Aufgaben des Deutschen Ärztetages zählen sowohl die Erarbeitung von bundesweiten Regelungen zum Berufsrecht, etwa zur Muster-Berufsordnung und zur Muster-Weiterbildungsordnung, als auch die Debatte von aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Themen zur Gesundheitspolitik mit entsprechenden Beschlussfassungen.Neben wichtigen Beschlüssen zu Themen wie ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung, Medizinforschung, Neuregelung der ärztlichen Ausbildung und Berufsausbildung, Weiterbildung, Qualitätssicherung in der Medizin und Bürokratieabbau wurden beim 128. Deutschen Ärztetag auch spezielle Themenfelder fokussiert. Einige davon sind nicht nur für die Arbeitsmedizin1 besonders relevant.

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Mehrere Bundesländer fordern Softdrink-Steuer

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Die WHO empfiehlt sie, Großbritannien hat sie, Ernährungsminister Özdemir will sie: eine Steuer auf Softdrinks.

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So wenige Menschen tödlich bei Arbeit verunglückt wie noch nie

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Im Jahr 2023 haben Beschäftigte weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle erlitten als 2019.

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Deutscher Arbeitsschutzpreis 2025

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Der Deutsche Arbeitsschutzpreis steht dem Oscar der Filmbranche in nichts nach. Es geht um Menschen, um Vorbilder, um die Besten.

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Gewalt und Gewaltprävention im Krankenhaus

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Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. veröffentlicht einen Leitfaden zur Prävention von Gewalt im Krankenhausumfeld. Die zentrale Aussage ist deutlich: Gewalt hat im Krankenhaus keinen Platz.

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Patientensicherheit und Arbeitsschutz gefährdet 

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Infektionsdiagnostik muss ausschließlich ärztliche Leistung bleiben. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte ist entsetzt über die Vorhaben im kürzlich von Gesundheitsminister Lauterbach angekündigten und nun bekannt gewordenen Apotheken-Reformgesetz.

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10 Megatrends im Gesundheitswesen

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Im Rahmen der Forschung zum Megatrend Gesundheit identifizierte das Zukunftsinstitut zehn Gesundheitstrends.

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Der Tag des Schlafens am 21. Juni: Schlafgesundheit und Arbeitsschutz

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Schlaf ist wichtig – auch im Arbeitskontext. Für ein sicheres Umfeld im Unternehmen kann Schlafmangel zu einem ernstzunehmendem Risiko werden.

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Fahren nur mit klarem Kopf

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Für berufsbedingte Fahrten gilt: Beschäftigte dürfen sich bei der Arbeit nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

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Beschäftigung: Arbeitszeit wird häufiger erfasst – auch bei Höherqualifizierten

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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz stellt eine leichte Zunahme bei der Arbeitszeiterfassung fest. Eine gesetzliche Regelung steht aber weiter aus – und hat zudem nicht oberste Priorität.

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Handekzem: Auch Wasser kann Gift für die Haut sein

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So schnell wird der Traumberuf zum Albtraum: Rötungen, Bläschen, Entzündungen der Haut machen das Arbeiten unmöglich.

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Handlungshilfe Cannabis

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Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft und stellt die Betriebe vor neue Herausforderungen.