Der Vorstand des Bündnisses hat die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus einer Vielzahl von Bewerbungen ausgewählt. Die Stipendien Arbeitsmedizin/ Betriebsmedizin unterstützen die Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner bei der beruflichen Qualifizierung zur Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder zur Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Gefördert werden beispielsweise arbeitsmedizinische Weiterbildungskurse, die Kinderbetreuung während der Weiterbildung sowie Famulaturen und das Praktische Jahr in der Arbeitsmedizin. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterstützt das Stipendienprogramm mit einer Fördersumme von 25.000 Euro.
„Wir wollen mit diesen Stipendien junge Kolleginnen und Kollegen für das ausgesprochen spannende und interessante Fach Arbeitsmedizin begeistern und damit wesentlich zur Nachwuchsförderung beitragen”, sagte Professor Stephan Letzel, Vorsitzender der Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin. Auch zukünftig will das Aktionsbündnis viele Förderungen für den arbeitsmedizinischen Nachwuchs auf den Weg bringen und benötigt deshalb weitere Unterstützung. Zurzeit engagieren sich rund 40 namhafte Unternehmen, Verbände und Versicherungen, Institutionen aus Wissenschaft und der Praxis, Ministerien auf Länder- und Bundesebene im Aktionsbündnis Arbeitsmedizin.
„Wir sind intensiv auf der Suche nach Partnerinnen und Partnern, die mit uns gemeinsam die Nachwuchsförderung in der Arbeitsmedizin in Deutschland vorantreiben”, betont Stephan Letzel. „Nur gemeinsam wird es uns gelingen, einem drohenden arbeitsmedizinischen Fachkräftemangel im Betrieb entgegenzuwirken.”
Ordentliche Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen oder juristische Personen, wie Gesellschaften, Personenvereinigungen oder Verbände sein, die eine natürliche Person als Vertreter benennen. Auch Behörden, Vereinigungen und Gruppierungen, die direkt oder indirekt Bezug zur Arbeits- oder Betriebsmedizin haben, können dem Verein als korporative Mitglieder angehören. Alle Mitglieder sind im Beirat vertreten und beraten den Vorstand in fachlichen Fragen.
(Pressemitteilung vom 02.08.2016)
Weitere Informationen: https://www.aktionsbuendnis-arbeitsmedizin.de/