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IM BRENNPUNKT

Arbeitsmedizin & Recht: Honorararzt (k)ein ärztlicher Freelancer?

Beginnend mit dem „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte” vom 17. Dezember 1998 fand ein Umdenken der Sozialversicherungsträger statt, in dessen Folge der freiberufliche Status zunehmend in Frage gestellt ist. Nicht wenige Honorarverträge, die von den Partnern als freiberufliche Beauftragung ausgestaltet sind, werden als sozialversicherungspflichtige Angestelltentätigkeit gewertet. Die Rechtsprechung ist einzelfallgeprägt und besonders bei Ärzten im Not- und Rettungsdienst ohne klare Linie, so Rechtsanwalt Reinhard Holstraeter.

Ein ausführlicher Beitrag zur Thematik - unter anderem mit Bezug zum Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 20. 04.2016 – L 4 R 318/14 - erscheint unter dem Titel "Honorararzt (k)ein ärztlicher Freelancer?" in einer der nächsten ASU-Ausgaben.