Allerdings profitierten nur Arbeitnehmer mit starken und häufigen Schmerzen von der dreimonatigen Nutzung der Hilfsmittel: Sie konnten ihre Beschwerden auf ein mittleres Maß verringern. Wurden die Gel-Mauspads nach der dreimonatigen Testphase nicht weiter genutzt, stiegen die Beschwerden zwar wieder leicht an, erreichten aber nicht die Stärke wie zuvor.
Schmerzen im Schulter- und Nackenbereich, in den Unterarmen und den Handgelenken sowie Rückenschmerzen sind typische Beschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen. Nach Angaben in der Erwerbstätigenbefragung 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind etwa 80 Prozent der Beschäftigten von diesen körperlichen Beschwerden betroffen. Typisch für Computerarbeitsplätze sind dabei die sich ständig wiederholenden Bewegungen, die wenig Kraftaufwand erfordern, beispielsweise beim Bedienen der Maus oder der Tastatur. Sie können zu kleinsten Verletzungen im Gewebe führen. Die daraus resultierenden Beschwerden werden umgangssprachlich oft als Mausarm bezeichnet, Arbeitsmediziner sprechen vom "Repetitive Strain Injury", kurz RSI.
Schmerzlinderung bei starken Beschwerden
Für Arbeitnehmer mit leichteren Schmerzen zeigte sich bei der Studie von TÜV Rheinland kein eindeutiger Effekt: Bei diesen Studienteilnehmern verbesserten sich die Beschwerden im selben Maß wie bei den Kontrollgruppen. Arbeitnehmer dieser beiden Gruppen hatten entweder kein Gel-Mauspad genutzt oder das Hilfsmittel schon vor Studienbeginn verwendet und die Nutzung unverändert fortgesetzt.
Für die arbeitsmedizinische Betreuung wurde aus dem Studienergebnis eine allgemeine Handlungsempfehlung abgeleitet: Arbeitnehmer in den Kunden-Service-Centern, die unter starken und häufigen Beschwerden im Schulter-, Nacken- und Armbereich leiden, erhalten für drei Monate ein Gel-Mauspad. Um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen und über die weitere Verwendung des Mauspads zu entscheiden, werden die Beschwerden vor Beginn der Maßnahme und nach drei Monaten erfasst.
(Pressemitteilung des TÜV Rheinland vom 02.05.2017)