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IM BRENNPUNKT

Mutterschutzrecht soll novelliert werden

Inzwischen besteht wegen der Veränderung der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein Bedarf an einer grundlegenden Reform des Mutterschutzgesetzes. Ziel bleibt es, zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau sowie ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits verantwortungsvoll abzuwägen, um einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz sicherzustellen. Um die Gesetzeswirkung in diesem Sinn zu optimieren, müssen insbesondere die mutterschutzrechtlichen Arbeitgeberpflichten besser konturiert und die Beschäftigungsverbote grundlegend überarbeitet werden. Damit soll dem Wunsch vieler Frauen an der Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit auch während der Schwangerschaft und Stillzeit in angemessener Weise Rechnung getragen werden.

Mit der Reform soll berufsgruppenunabhängig ein für alle Frauen einheitliches Gesundheitsschutzniveau in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit sichergestellt werden. Diskriminierung, beispielsweise von schwangeren Ärztinnen in der Berufsausbildung, sollen verhindert werden. Die individuelle Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz soll konsequenter angewendet werden.

Mit dem novellierten Gesetz soll auch ein Ausschuss für Mutterschutz eingerichtet werden. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten. Ein Hauptkritikpunkt am vorliegenden Referentenentwurf ist allerdings die fehlende Inklusion von Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

http://www.leipzig.ihk.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/SOP/Wirtschaftspolitik/Arbeitsmarkt-_und_Sozialpolitik_Fachkraefte/Referentenentwurf_Mutterschutz.pdf

Stellungnahme der DGAUM vom 16.3.2016 zu dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts - Stand 3. März 2016:

http://www.dgaum.de/fileadmin/PDF/Stellungnahmen_Positionspapiere/DGAUM_Mutterschutzgesetz_17.03.2016_m._Synopse.pdf

Stellungnahme des Marburger Bund Bundesverbands zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend für ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/artikel/downloads/2016/gefaehrdungsbeurteilungen-muessen-auf-individuelle-beduerfnisse-eingehen/mb-stellungn-referentenentw-mutterschutzg.pdf