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IM BRENNPUNKT

Warnung vor irreführenden Schreiben

In den Schreiben werden eine Betriebsbesichtigung und der Anruf eines "Sicherheitsinspektors" angekündigt. Dieser soll die gesetzlichen Vorgaben überprüfen und auf eine Betriebsbesichtigung vorbereiten. Diese Agentur steht in keinem Zusammenhang mit der DGUV oder den Berufsgenossenschaften. Es besteht keine Notwendigkeit, auf dieses Schreiben der Agentur zu reagieren.

http://dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/irref%C3%BChrung/index.jsp