Für Sonja König vom DGB ist das Gesetz eher in Arbeitsschutzwelt und weniger in der Prävention angesiedelt. Ihr Haus hätte sich einen höheren Einsatz von Steuergeldern für die Umsetzung gewünscht, auch insgesamt sei die Finanzierung nicht ausreichend gesichert. Die Rolle der Betriebsärzte als Leistungserbringer, die im neuen Gesetz festgelegt ist, sieht der DGB kritisch, weil dadurch ihre Beratungsfunktion konterkariert werde.
Dr. Thorsten Pilgrim von der IHK berichtete, dass gesundheitsbezogene Themen stets auf großes Interesse bei den Unternehmen stießen, jedoch werde nach seiner Beobachtung ein betriebliches Gesundheitsmanagement nur von etwa 15 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen angeboten. Für ihn erfüllt das Präventionsgesetz alle Erwartungen, da das Thema endlich in der Gesellschaft angekommen sei.
Franz Knieps möchte die im Präventionsgesetz beschriebenen Leistungen möglichst mit einem besseren finanziellen Polster ausstatten und mehr Flexibilität für die Tätigkeiten von Betriebs- und Werksärzten erreichen. Der zentrale Vorteil des Präventionsgesetzes sei für ihn, dass die Akteure zur Zusammenarbeit gezwungen würden.
Dr. Stephan Schlosser vom VDBW gab sich davon überzeugt, dass auch Arbeitsmediziner die Frage nach der Priorisierung stellen müssen; ein Stehenbleiben sei für ihn undenkbar. Modernes Gesundheitsmanagement müsse flexibel sein, das Individuum im Blick halten und stets auch die Compliance beachten.