Im Jahr 2017 wurde ein neues Strahlenschutzgesetz beschlossen; die Notfallschutzbestimmungen sind bereits zum 01.10.2017 in Kraft getreten, die übrigen Bestimmungen sowie eine neue Strahlenschutzverordnung zum 31.12.2018. Ziel ist eine Verbesserung des Schutzes vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung, der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung.
- 50 % aller Teilnehmer antworteten, dass sie zufrieden und derzeit keine Veränderungen notwendig seien.
- Nur 17 % der Teilnehmer unserer Online-Umfrage antworteten, dass ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung so gefährlich sind, dass weitere Strahlenschutz-Vorkehrungen unabdingbar seien.
- 33 % der Abstimmenden erklärten, sie hätten keine Meinung beziehungsweise seien nicht betroffen.
Unter allen Teilnehmern unserer Online-Umfrage haben wir wieder ein 1-jähriges Abonnement der ASU-Zeitschrift verlost. Gewonnen hat Frau Dr. Setter. Herzlichen Glückwunsch!