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Was halten Sie von der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung?

Vor einem Jahr hat der Deutsche Ärztetag die Lockerung des Verbotes der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung beschlossen. Seither haben 16 Landesärztekammern ihre Berufsordnungen entsprechend geändert. Die aktuelle Ausgabe der „ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention“ befasst sich ausführlich mit dem Thema.

In der vergangenen Woche haben die Abgeordneten des Ärzteparlaments entschieden: „Infolge der Lockerung des Fernbehandlungsverbots ist festzustellen, dass Patientinnen und Patienten zunehmend auch mit fragwürdigen telemedizinischen Angeboten konfrontiert werden, die nicht im Einklang mit der entsprechenden Beschlussfassung des 121. Deutschen Ärztetages 2018 zu sehen sind.“ Daher wird nun überlegt, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, solche Angebote zu unterbinden und die kommerziellen Anbieter derartiger Online-Anwendungen gegebenenfalls zu sanktionieren.



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