Nach langen Diskussionen im Ausschuss für Arbeitsmedizin wird die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge geändert. Es wird eine Angebotsvorsorge für stark UV-exponierte Beschäftigte aufgenommen.
Wir als praktische Betriebsärzte sind aufgerufen, dieses Thema bei allen Outdoor-Workern in unsere arbeitsmedizinische Vorsorge aufzunehmen. Dabei geht es in erster Linie um die Beratung der Mitarbeiter:
„Wie kann ich mich gegen UV-Licht schützen?“ und „Welche Schutzmaßnahmen muss das Unternehmen durchfuhren?“, sind die Fragen die wir beantworten müssen.
Der VDBW ist sich sicher, dass wir als Betriebsärzte vor Ort mit unserer praktischen Erfahrung einen wichtigen Beitrag zur Verhältnisprävention leisten können – damit Lichtschädigungen der Haut und daraus resultierende Krebserkrankungen vermieden werden.