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VON DER REDAKTION EMPFOHLEN

Ärztetag formuliert Eckpunkte für Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung dürfe nicht zum gläsernen Patienten führen. Notwendig sei deshalb ein „positiv formulierter Ordnungsrahmen” für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diesen Ordnungsrahmen sollte das Bundesgesundheitsministerium entwickeln und mit den beteiligten Organisationen diskutieren.

Zu den Eckpunkten eines solchen Ordnungsrahmens müsse insbesondere ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Nutzung digitaler Anwendungen durch Patienten zählen. Ebenso sei eine valide Nutzenbewertung digitaler Anwendungen zum Beispiel in dauerhaften Erprobungsregionen unabdingbar.

Der Ärztetag warnte zudem davor, dass digitale Anwendungen, zum Beispiel Apps, von den Krankenkassen direkt ihren Versicherten ohne Einbindung eines behandelnden Arztes zur Verfügung gestellt werden. Dies gefährde die Arzt-Patienten-Beziehung. „Krankenkassen sind Kostenträger und sollten über diesen Weg keine medizinischen Leistungen erbringen”, so der Ärztetag.

Außerdem forderte der Ärztetag die zügige Einführung der bereits seit Ende 2017 fertig spezifizierten medizinischen Anwendungen Notfalldaten und eMedikationsplan mit einer begleitenden Evaluation. Hintergrund ist, dass in dem gegenwärtig von der gematik praktizierten Marktmodell die Industrie in eigener Verantwortung für die Tests und die flächendeckende Einführung zuständig ist. Damit bleibe grundsätzlich offen, ob, wann und vor allem in welcher Qualität diese Anwendungen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden, so der Ärztetag. Das Marktmodell sei für die Entwicklung und Einführung digitaler medizinischer Anwendungen nicht geeignet.

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