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VON DER REDAKTION EMPFOHLEN

Darmkrebs: Neues Früherkennungs-Programm

Männer und Frauen können daher seit 19.4.2019 das neue Angebot in Anspruch nehmen und die Ärzte können die Leistungen abrechnen. Dies ist besonders für Männer zwischen 50 und 54 Jahren interessant, weil sie dank der neuen Regelung bereits ab dem 19.4. Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung haben. Bislang stand die Koloskopie erst allen Versicherten ab 55 Jahren offen.

Dies sind die Angebote zur Darmkrebsvorsorge und Früherkennung, die seit 19. April 2019 gelten:

  • Das Beratungsgespräch zur Darmkrebsvorsorge kann bereits mit 50 Jahren von Männern und Frauen in Anspruch genommen werden.
  • Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen iFOB-Test vornehmen lassen.
  • Ab einem Alter von 50 Jahren haben Männer Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, besteht Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, besteht der Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen iFOB-Test, solange noch keine Koloskopie in Anspruch genommen wurde.
  • Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.
  • Ab dem 75. Lebensjahr wird eine Darmkrebsvorsorge nicht mehr empfohlen.

Damit werden Leistungen des am 1. März 2013 im Bundesrat verabschiedeten Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes (KFRG) nun endlich die Versicherten erreichen.

Beschluss des G-BA

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