Bewerben können sich alle Studierenden der Humanmedizin nach erfolgreich abgelegter 1. Ärztlichen Prüfung (Physikum) sowie bereits approbierte Ärztinnen und Ärzte, die sich für ein neues Betätigungsfeld interessieren. Bewerbungsschluss ist der 1. August 2018.
Was wird gefördert?Für jeden, der sich im Bereich Arbeits- oder Betriebsmedizin aus- oder weiterqualifizieren möchte, ist etwas dabei: bereits approbierte Mediziner, die nach der Elternzeit wiedereinsteigen wollen, können Aufwendungen für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, für Quereinsteiger gibt es „Schnupperstipendien“ für Hospitationen, finanzielle Zuschüsse zur Kursgebühr erleichtern die Teilnahme am Weiterbildungskurs „Arbeitsmedizin“. Für Studierende der Humanmedizin stehen Fördergelder für eine Famulatur, ein Tertial oder Reisekostenzuschüsse für Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse zur Verfügung. Die Stipendienhöhe variiert je Maßnahme zwischen einmaligen 300 und 1.500 Euro oder monatlichen 400 Euro. Die Details zu Förderhöhe und -umfang finden Sie unter www.aktionsbuendnisarbeitsmedizin.de.Schnuppermöglichkeit für angehende und praktizierende Ärztinnen und Ärzte
„Wir wollen mit diesen Stipendien junge Kolleginnen und Kollegen für das ausgesprochen spannende und interessante Fach Arbeitsmedizin begeistern und damit wesentlich zur Nachwuchsförderung beitragen“, erläutert Professor Stephan Letzel, Vorsitzender des Aktionsbündnisses. Die Stipendien ermöglichen es, das Fachgebiet kennen zu lernen.