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Patientensicherheit und Arbeitsschutz gefährdet 

So ist vorgesehen, den Apotheken künftig die Anwendung der direkten Erregerdiagnostik zum Nachweis von Adenovirus, Influenzavirus, Norovirus, RSV und Rotavirus zu ermöglichen. Sogar die aktive Werbung seitens der Apotheken für diese Tests soll erlaubt werden.

Zur Pressemitteilung: https://www.bdlev.de/news/15/951748/pressemitteilungen/bdl-lehnt-apothe…