01.09.2008 | Veröffentlicht in Ausgabe 09-2008 Impfleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Arbeitgeber, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Privatkrankenkassen (PKV) abgerechnet werden Downloads Impfen: Vergütungsmöglichkeiten