Die Bundesregierung hat die Primärprävention und die betriebliche Gesundheitsförderung als gesundheitspolitische Aufgabe im Focus. Es soll das Interesse der Arbeitnehmer aber auch der Unternehmer gestärkt werden, dass die Gesundheit und damit die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bleiben. Als Anreiz hierfür wurde das Einkommensteuergesetz durch das Jahressteuergesetz 2009 ab 1. Januar 2009 geändert.