Nach unserer Einschätzung liegen diese insbesondere bei Klein- und Kleinstbetrieben. Dies gilt sowohl für die sicherheitstechnische als auch für die betriebsärztliche Versorgung. Daher haben wir aus unserem reichen betriebsärztlichen Erfahrungsschatz Ansatzpunkte gewählt, um diese in die Diskussion zur Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 einzubringen.
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