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Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten

Patientinnen und Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf macht zu Beginn der Urlaubszeit die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufmerksam.

Zur Pressemitteilung: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/pm03-2024.html