Zum 01. 01. 2015 ist die Novellierung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung vorgesehen. Dieses hat die Qualitätssicherungsstelle der gesetzlichen Unfallversicherungsträger bekanntgegeben. Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich dabei auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. Sie umfasst 9 Unterrichtseinheiten (UE) und kann an einem Ausbildungstag absolviert werden. Die notwendige Erste-Hilfe-Fortbildung in Zeitabständen von zwei Jahren ist mit 9 UE zielgruppenorientierter gestaltet. Sie ist mit optionalen Themen versehen gemäß dem spezifischen Bedarf bzw. den Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen. Durch die Straffung der Lernziele und praktischen Inhalte sind zukünftig die Leitfäden/Lehrunter-lagen dem neuesten Kenntnisstand entsprechend angepasst zu gestalten.