In relativ kurzer Abfolge von Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission erfolgte zudem die Überarbeitung der EU-Richtlinie 2004/37/EG zu Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz. Dadurch, dass die Verfahren parallel ablaufen, ist die Übersichtlichkeit der Beschlüsse erschwert. Der EU-Rat und Parlament hatte sich bereits auf die von der Kommission im Januar 2017 vorgeschlagenen neuen Grenzwerte für acht Stoffe am 11. Oktober geeinigt.
Inzwischen haben sich die Mitgliedstaaten im Dezember 2018 über den Vorschlag der Kommission vom 5. April 2018 geeinigt, weitere fünf Grenzwerte einzuführen. Diese Grenzwerte betreffen die folgenden Stoffe bzw. Stoffgruppen:
- Cadmium und seine anorganischen Verbindungen,
- Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen,
- Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen,
- Formaldehyd, und
- 4,4‘-Methylen-bis(2-chloranilin), MOCA.
Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments (EMPL) hat den Vorschlag mit Änderungen am 20. November angenommen. Es folgt eine Verhandlung und Kompromissbildung des Parlaments und des Rats mit dem EMPL.
Text der allgemeinen Ausrichtung des Rates sowie Ausführungen zur Kompromissfindung (DE):data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14579-2018-INIT/de/pdf
Angenommener Text im EMPL-Ausschuss:www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&mode=XML&reference=A8-2018-0382&language=de