Der Report bietet Hinweise für die Bearbeitung von angezeigten Fällen der Berufskrankheit (BK) Nr. 4104 „Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs bei Nachweis einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren“. Im Rahmen von BK-Feststellungsverfahren hat der Unfallversicherungsträger oft sehr lange zurückliegende Einwirkungen von Asbestfaserstaub nachzuweisen. Da für viele Tätigkeiten und Arbeitsplätze keine validen Messergebnisse vorliegen, muss auf Daten aus der Literatur und Ergebnisse der Expositionsdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zurückgegriffen werden. Die von einem Arbeitskreis der Unfallversicherungsträger erarbeiteten einheitlichen Messkriterien und Vorgaben für die qualifizierte Ermittlung der Faserjahre wurde im BK-Report zusammenfassend dargestellt. Er bietet den Unfallversicherungsträgern Hilfestellung für eine einheitliche Verwaltungspraxis und Rechtsanwendung bei den Feststellungsverfahren und kann im Internet heruntergeladen werden.
http://www.dguv.de/ifa, Webcode d165050