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DFG-Senatskommission legt 51. MAK- und BAT-Werte-Liste vor

Quelle: DFG

Im Jahr 2015 besteht die Ständige Senats-kommission zur Prüfung gesundheitsschäd-licher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungs-gemeinschaft (DFG) seit 60 Jahren. Auch im Jubiläumsjahr übergab die Kommission am 1. Juli der Bundesministerin für Arbeit und Soziales eine MAK-und BAT-Werte-Liste, die die Grundlage für die entsprechende Gesetzgebung liefert. Sie enthält 85 Änderungen und Neuaufnahmen gegenüber dem Vorjahr und ist noch vor dem Druckwerk ab dem 3. Juli im Open Access verfügbar. Das Jubiläum begeht die Kommission mit einer Festveranstaltung im Rahmen eines Arbeitstreffens Anfang Oktober.

Seit ihrer Gründung am 29. September 1955 durch den DFG-Senat ist es die Aufgabe der Kommission, Stoffe, denen Menschen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, im Hinblick auf gesundheitliche Belastungen zu bewerten und Grenzwerte vorzuschlagen – ganz im Sinne der in der Satzung der DFG festgelegten Aufgabe der wissenschaftlichen Politikberatung. Die Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen oder kurz MAK-Werte, die nach wissenschaftlichem Kenntnisstand eine Beeinträchtigung der Gesundheit ausschließen, erhielten ihren Namen bereits 1953, als die Vorbereitungen für eine solche Kommission anliefen. Die erste der mittlerweile 51 Listen mit Grenzwerten erschien im Dezember 1958.

Im Laufe der Jahre kamen zu den MAK-Werten Angaben darüber hinzu, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Die Liste weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne einen gesundheitlichen Schaden zu nehmen (Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte oder auch kurz BAT-Werte). Außerdem beschreibt sie die Biologischen Leitwerte (BLW) sowie die Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2015 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.

Einige Arbeitsstoffe können zusätzlich zur Gesundheit Erwachsener sowohl die Fruchtbarkeit als auch das werdende Kind im Mutterleib beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund hat die MAK-Kommission im Jahr 2015 die Stoffe 4-tert-Octylphenol und Diethylhexyl-phthalat (DEHP) untersucht, die ähnlich wie Hormone wirken. Für das 4-tert-Octylphenol, das überwiegend für die Herstellung von Harzen für Reifengummi, Isolationslacken oder Druckfarben verwendet wird, setzte sie einen MAK-Wert fest und wird im kommenden Jahr die Wirkung während der Schwangerschaft genauer betrachten. Für den Weichmacher DEHP stellte die Kommission fest, dass dieser Stoff bei Einhaltung des MAK-Wertes keine Gefahr für das ungeborene Kind darstellt. Beispielsweise als Isolieröl in Kondensatoren kamen früher polychlorierte Biphenyle, kurz PCB, zum Einsatz. Diese Stoffe beschäftigten die Kommission 2014 zum wiederholten Male – diesmal mit dem Ergebnis, dass die komplette Stoffgruppe in die jeweils gleiche Krebs-, Keimzellmutagen- und Schwangerschaftsgruppe mit dem gleichen niedrigen MAK-Wert eingeordnet wurde. Damit gibt es nun für alle chlorierten Biphenyle einen MAK-Wert, bei dessen Einhaltung keine krebs-erzeugende Wirkung und allenfalls ein sehr geringer Beitrag zur keimzellmutagenen Wirkung zu befürchten ist – ein Risiko während der Schwangerschaft kann dabei jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Insgesamt senkte die Senatskommission in der neuen Liste acht MAK-Werte ab, ließ elf nach einer neuerlichen Überprüfung unverändert, schlug für zehn Stoffe neue MAK-Werte vor und hob den Wert für fünf Stoffe an, was bedeutet, dass eine höhere Konzentration sich als nicht schädlich herausgestellt hat. Zu diesen Stoffen gehören mit Wasserstoff behandelte leichte Erdöl-Destillate, Glycerin und Methacrylsäure, die zur Herstellung von Kunststoffen verwendet wird.

Der BAT-Wert wurde für folgende Stoffe geändert bzw. überprüft:

  • 1-Butanol,
  • 2-Butoxyethanol,
  • 2-Butoxyethylacetat,
  • Chlorierte Biphenyle,
  • Dichlormethan,
  • Ethylbenzol und
  • Xylol.

Der BAT-Wert für Anilin wurde in einen BLW geändert. Für Arsen und anorganische Arsenverbindungen sowie für Naphthalin ist ein BAR festgelegt worden, für Jod konnte kein BAR abgeleitet werden.

In der Kategorie der krebserzeugenden Arbeitsstoffe wurde für die Ölsäure der Krebs-verdacht ausgeräumt. Ölsäure wird für die Herstellung von Seifen und Metallseifen so-wie für die Tensidproduktion oder als Kühlschmierstoff-Komponente genutzt. Als hautsensibilisierend ordnete die Kommission Dicyclohexylmethandiisocyanat ein, das für Harze oder als Lack- und Textilrohstoff verwendet wird. Eine sensibilisierende Wirkung auf die Atemwege zeigte sich bei der wissenschaftlichen Überprüfung der Verdauungsenzyme Trypsin und Chymotrypsin.

Weitere Informationen über die Arbeit der Senatskommission, eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen/Änderungen sowie den Zugang zu den Open-Access-Publikationen der MAK Collection finden Sie im Internet.

www.dfg.de/mak

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