Bei den kieferorthopädischen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen gibt es zahlreiche Missstände. Das ist das Ergebnis der aktuellen Studie der hkk Krankenkasse „Kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Spiegel von Routinedaten (2012–2017)“ unter der Leitung von Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG) und Dr. Alexander Spassov, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. So werden z.B. zahlreiche diagnostische Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen ohne Notwendigkeit routinemäßig erbracht.
Demnach werden fast alle Versicherten, unabhängig vom Alter und ohne Prüfung der kieferorthopädischen Erfordernis, mit Röntgenstrahlen untersucht. Dr. Braun: „Ein klarer Verstoß gegen die nationalen und internationalen Röntgenverordnungen zum Schutz der Gesundheit junger Menschen.“
Weiterer Kritikpunkt ist die weitverbreitete Behandlung mit sog. losen Spangen: Zwei Drittel der Versicherten erhalten vor einer festen Spange eine herausnehmbare Apparatur. In den meisten Fällen wäre jedoch die ausschließliche Behandlung mit einer festsitzenden Apparatur zweckmäßig und wirtschaftlich. Auch die Behandlungsdauer ist mit bis zu drei Jahren zu lang und in den meisten Fällen nicht mit einem gesundheitlichen Bedarf begründbar. Dr. Braun: „Gründe für die unnötige Ausdehnung der Behandlungszeit sind die formale Vergütungsdauer von zwölf Quartalen und die systematische Aneinanderreihung der Behandlung mit losen und festen Spangen.“
Der Bundesrechnungshof hat die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für kieferorthopädische (KFO-)Behandlungen in Höhe von jährlich 1,1 Mrd. Euro (zzgl. zu Kosten privatärztlicher Behandlungen) schon 2018 kritisiert. Je Patient haben sich diese Ausgaben zwischen 2008 und 2016 ungefähr verdoppelt. Zugleich fehlen gesicherte Erkenntnisse zum Nutzen der KFO-Behandlungen.
Schon in der hkk-Studie „Kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus dem Jahr 2012“ zeigte sich, dass im Rahmen der KFO-Behandlung von Kindern und Jugendlichen Referenzmaßstäbe und evidenzbasierte Behandlungsleitlinien fehlen: Anspruch auf eine Behandlung besteht dann, wenn die Fehlstellung eine funktionelle Beeinträchtigung z.B. des Kauens, Beißens oder Atmens verursacht. In der Praxis werden jedoch Fehlstellungen lediglich anhand einer sog. kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) identifiziert und funktionale Beeinträchtigungen nicht weiter berücksichtigt.
Ziel der aktuellen Analyse der hkk-Routinedaten zur KFO-Behandlung von Kindern und Jugendlichen war es deshalb, auf Basis von derzeit verfügbaren Abrechnungsdaten mehr Transparenz zu schaffen.
Die aktuelle hkk-Studie liefert erstmals wichtige Erkenntnisse, die es ermöglichen, die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Prozess- und Ergebnisqualität, Evidenzbasierung und die Lebensqualität von Patienten mit einer KFO-Behandlung zu bewerten und zu verbessern (komplette Studie s. Link unten)
Quelle: hkk Krankenkasse