Die bekanntesten von Zecken übertragenen Krankheiten sind die Frühsommer-Meningitis (FSME) und die Borreliose. Gegen FSME schützt eine Impfung, gegen Borreliose und andere Infektionen kann hingegen nicht vor-sorglich geimpft werden. Wie man sich trotz-dem schützen kann, erklärt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Sinnvoll ist es, sich nach einem Aufenthalt im Freien gründlich abzusuchen. Verschwitzte Kleidung sollte mehrmals täglich gewechselt werden. Dabei ist geschlossene und helle Kleidung zu bevorzugen. Haustiere sollten bereits frühzeitig im Jahr mit einem Zeckenabwehrmittel behandelt werden. Auch für Menschen gibt es Mittel aus der Apotheke. Sie werden auf Schuhe, Strümpfe und (Hosen-)Beine aufgetragen. Schmale Pfade an Waldrändern sollten beim Spaziergang ge-mieden werden. Zu den besonders gefährdeten Personen gehören diejenigen, die im Freien arbeiten. Dies sind beispielsweise Land- und Forstwirte, Revierleiter oder Jäger. Besonders beim Aufbrechen von erlegtem Wild ist die Gefahr groß, dass Zecken über die Hände und Arme gelangen.
Damit Zecken im Hausgarten keine Chance haben, ist dafür zu sorgen, dass sich mögliche Überträger, z. B. Vögel, Mäuse oder andere Nagetiere, nicht in der Nähe von Sitzplätzen oder der Terrasse aufhalten. Die Vogeltränke sollte in den Randbereich des Gartens verlegt und Futterplätze im Frühjahr entfernt werden. Kurz gehaltenes Gras und viel Sonneneinfall – auch in der Hecke – sind weitere geeignete Maßnahmen. Der Boden sollte möglichst trocken gehalten werden, denn zum Überleben brauchen Zecken Feuchtigkeit.
Wenn sich trotz allem eine Zecke festge-setzt hat, ist sie schnellstens zu entfernen, ohne sie dabei zu quetschen. Hierfür sind Pin-zetten, Zeckenzangen oder Zeckenkarten geeignet. Letztere wird vorsichtig unter das Tier geschoben und löst es so aus der Haut. Bei sehr kleinen Tieren helfen ein Vergrößerungsglas und eine Taschenlampe. Die Einstichstelle anschließend mit hochprozentigem Alkohol desinfizieren und den Einstich mit einem wasserfesten Stift markieren. So kann über längere Zeit verfolgt werden, ob sich Anzeichen einer Borreliose, z. B. Wanderröte, bilden. In diesem Fall ist unverzüglich der Arzt gefragt. Auch dann, wenn beim Versuch, eine Zecke zu entfernen, Teile des Tieres in der Haut verblieben. Der Arzt entscheidet letztlich, ob ein Blutbild erstellt werden muss.
Zum Zeckenschutz berät der Arzt oder Apotheker. Die SVLFG empfiehlt, sich einen während der Arbeit erlittenen Zeckenbiss vom Arzt bestätigen zu lassen. Treten in der Folge Krankheitssymptome auf, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten, wenn der Biss als Arbeitsunfall anerkannt wird.