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Neueste Artikel aus der Praxis

Abb. 1:    Unzureichendes Rettungs- und Krankentransport­system

Berufliche Auslandsreisen

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Berufliche Auslandsreisen können besondere Gefährdungen darstellen. Diese Gefährdungen müssen beurteilt werden, aus somatischer, infektiologischer und Gesundheitssystem-Sicht. Die gesetzlichen Grundlagen sind in Deutschland mit der EU-Direktive 89/391/EWG, dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsmedizinischen Vorsorge klar. Internationale Grundlagen, wie die ISO31030 Leitlinie, nennen weitere fachliche Prämissen.

Abb. 1:    Digitales Impfmanagement in der arbeitsmedizinischen Praxis. Schematische Darstellung des vollständigen Impfmanagement-Prozesses in der Arbeitsmedizin von der Impfstoffbestellung und Lagerverwaltung über Impfstatusanalyse, indikationsbezogene Impfplanung (Beruf, Exposition, Reise) bis hin zur Dokumentation und Übertragung der Impfdaten in die elektronische Patientenakte (ePA). Quelle/Copyright: Erstellt mit ChatGPT beim Autor, basierend auf der Präsentation „Digitales Impfmanagement“ (Prof. Dr. med. Jörg Schelling)

Digitales Impfmanagement in der Arbeitsmedizin

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Impfungen sind Kern der arbeitsmedizinischen Prävention – doch Impfstatus, Indikationen und Auffrischungen gehen im Alltag leicht unter. Ein digitales Impfmanagement verknüpft Impfstofflogistik, indikationsbasierte Planung, Recall und Dokumentation (inkl. ePA) und macht Impfprozesse nachvollziehbar, effizient und rechtssicher.

Bei einer Entsendung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die notwendigen Impfungen anzubieten

Impfindikation bei Auslandstätigkeiten

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Die Empfehlungen der STIKO fokussieren primär auf Inlandsgefährdungen sowie den touristischen Individualschutz. Spezifische Gefährdungsprofile beruflicher Auslandstätigkeiten bleiben dabei oft unberücksichtigt, obwohl Berufs- und Umfeldgefährdungen hier verschmelzen. In der internationalen Arbeitsmedizin besteht an dieser Stelle eine Beratungslücke. Der vorliegende Artikel analysiert am Beispiel von Dengue und Chikungunya die Notwendigkeit einer erweiterten arbeitsmedizinischen Indikationsstellung bei Impfungen. Unter Berücksichtigung der STIKO-Öffnungsklausel, kumulativer Gefährdungen und der Qualität lokaler Versorgungsstrukturen wird aufgezeigt, wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Gefährdungsbeurteilungen im Sinne der ArbMedVV und AMR 6.6 rechtssicher nutzen können, um unter anderem auch Berufskrankheiten (BK 3104) im Auslandseinsatz zu verhüten.

Checkliste für gelb kategorisierte Länder

Pflichtvorsorge bei Auslands­aufenthalten

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Welche reisemedizinische Vorsorge ist bei Dienstreisen ins Ausland verpflichtend – und wer entscheidet das und wie? Diese Unterlage zeigt praxisnahe Entscheidungswege auf Basis der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und einer dynamischen Ampellogik (Grün/Gelb/Rot). Sie unterstützt Führungskräfte und Reisende dabei, Risiken systematisch zu bewerten, Pflichtvorsorge korrekt abzuleiten und die Vorbereitung inklusive Beratung, Impfungen, Reiseapotheke und Dokumentation transparent umzusetzen.

Abb. 1:    Hakenwurm in der Mikroskopie einer Stuhlprobe

Abdominalbeschwerden nach ­Tropenaufenthalt

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Bei und nach Tropenaufenthalten treten Abdominalbeschwerden deutlich häufiger auf. Spätestens wenn auch eine Eosinophilie im peripheren Blut vorliegt, muss eine parasitäre Ursache ausgeschlossen werden. Was hierbei zu beachten ist, wird anhand eines Fallberichts aufgezeigt.

Abb. 1:   Gefahrstoffe (aus: www.bfga.de/infothek)

Das neue Mutterschutzgesetz 2025 in der betrieblichen Praxis

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Der arbeitsrechtliche Mutterschutz ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen und zugleich eine möglichst störungsfreie Fortführung der Beschäftigung zu ermöglichen. Der folgende Artikel stellt die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und konkrete Handlungspflichten für den betrieblichen Alltag dar.

Auswirkungen einer nachhaltigen Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden – Längsschnittuntersuchungen von Tuomi u. Ilmarinen (1999); aus: Uhle u. Treier 2019, S. 169)

Best-Practice-Beispiele für Präventionsangebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

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Der Implementierung von präventiven Gesundheitsangeboten kommt im Betrieblichen Gesundheitsmanagement eine wichtige Rolle zu, um Langzeiterkrankungen und damit verbundene Ausfallzeiten für Mitarbeitende und Unternehmen möglichst frühzeitig zu vermeiden. Dabei gilt es, die individuellen und organisatorischen Belastungsfaktoren der Beschäftigten zu analysieren und passgenaue präventive Maßnahmen zu entwickeln. Die vorliegende ASU-Serie will in loser Abfolge Beispiele für die vielfältigen Lösungsansätze bieten.

Bei der Entsendung von Beschäftigten ins Ausland bleiben weiterhin die Fürsorgeverpflichtungen des Arbeitgebers nach § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestehen

Absicherung von Auslandsreisen

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Die zunehmende Globalisierung auch in der Arbeitswelt bedingt in Teilen, dass Beschäftigte auch ins Ausland entsendet werden, um dort ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Dies wirft aus Sicht des Arbeitgebers immer die Fragestellung auf, welche Maßnahmen in Bezug auf mögliche Erkrankungen im Ausland zu treffen sind und welche Absicherung bereits nach deutschem Recht diesbezüglich besteht. Nachfolgender Artikel erläutert die wesentlichen rechtlichen Begleitumstände bei der Entsendung von Beschäftigten ins Ausland.

Chronisch krank und trotzdem im Job – wissenschaftlich fundierte Hilfe für Betroffene & Unternehmen

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Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland lebt mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Viele von ihnen stehen regelmäßig vor der Frage: Arbeiten trotz Krankheitsgefühl oder krankmelden? Damit beschäftigt sich die AmiChoro.

Abb. 1:    Tuberkuloseinzidenz pro 100.000 Einwohner in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren (Quelle: RKI)

Beruflich erworbene Tuberkulose – Vorsorge an der Schnittstelle von ArbMedVV und IfSG

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Die Tuberkulose (TB) ist in Deutschland selten geworden. Dennoch haben Beschäftigte im Gesundheitswesen weiterhin ein erhöhtes Infektionsrisiko. Daher werden bei ihnen anlassbezogene Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Diese werden sowohl von der Verordnung für Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) als auch vom Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben. Um Doppeluntersuchungen zu vermeiden, sind enge Kooperationen zwischen den Betriebsärzten und -ärztinnen sowie den Gesundheitsämtern notwendig. Die entsprechenden Absprachen sollten vorab unabhängig von auftretenden Erkrankungen getroffen werden.

Gewalt im Arbeitskontext des Gesundheitswesens

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Gewalt gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen ist längst kein Randphänomen mehr. In vielen Bereichen der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat sich eine Entwicklung vollzogen, die Fachkräfte zunehmend belastet und auch für die Betriebsmedizin immer mehr an Bedeutung zunimmt. Während Gewalt früher als Ausnahme galt, berichten Mitarbeitende heute vielerorts von einer neuen Normalität: Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Übergriffe oder sexuelle Grenzverletzungen gehören für viele Beschäftigte inzwischen zum Arbeitsalltag.

Gesundheitsdaten aus dem BEM unterliegen strikter Zweckbindung und einem Verwertungsverbot ohne wirksame Einwilligung der oder des Beschäftigten

Der Betriebsarzt im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

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Der Betriebsarzt1 nimmt im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX eine Schlüsselrolle ein: Er übersetzt medizinische Befunde in arbeitsplatzbezogene Handlungsempfehlungen, ohne Diagnosen preiszugeben. Zugleich unterliegt er strengen Grenzen durch ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB), Datenschutzrecht und seine ausschließlich beratende Funktion. Der Beitrag zeigt auf Grundlage einer arbeitsrechtlich-dogmatischen Analyse und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welche konkreten Aufgaben dem Betriebsarzt im BEM zukommen, wo seine rechtlichen Grenzen verlaufen und welche Bedeutung seine Mitwirkung für die dreistufige Verhältnis­mäßigkeitsprüfung bei krankheitsbedingten Kündigungen hat. Das BEM konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wirkt als präventives Instrument zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Seine ordnungsgemäße Durchführung hat zugleich erhebliche prozessuale Folgen im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers. Fundierte juristische Kenntnisse sind für Betriebsärzte daher keine akademische Kür, sondern praktische Notwendigkeit.

Abb. 1:    Ansätze einer erfolgreichen Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz (eigene Darstellung)

Zusammenarbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/Betriebsarzt– ein Praxisbericht

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Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen/Betriebsärzte arbeiten seit Jahrzehnten Seite an Seite in der Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Diese Zusammenarbeit ist ein Erfolgsgarant für die Wirksamkeit von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen. Veränderungen durch die „neue Arbeitswelt“ führen dazu, dass sich die Zusammenarbeit verändern und verbessern muss. Ein erster Schritt ist, sich dessen bewusst zu sein.

Abb. 1:    Das Bio-Psycho-Soziale Modell

Rehabilitationsbedarf – betriebs­ärztliche Vorsorge an der Schnittstelle zur DRV Bund

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Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), mit über 23 Mio. Versicherten größter der 16 Rentenversicherungsträger in Deutschland, finanziert Leistungen zur medizinischen Rehabilitation insbesondere für Beschäftigte, deren Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.

Ernährung am Arbeitsplatz (Teil 2)

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Die Ernährungsmedizin hat in der Arbeitsmedizin eine zentrale Bedeutung, da Ernährung einen wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigungsfähigkeit ausübt. Dieser bezieht sich nicht nur auf Prävention und Therapie von chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Hypertonie, kardiovaskuläre und zerebrovaskuläre Krankheiten, sondern auch auf kurzfristige, in der Arbeitswelt von heute sehr relevante Faktoren wie körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie das Wohlbefinden von Beschäftigten. Die Schaffung einer „ernährungsfreundlichen“ Arbeitsumgebung sowie das Angebot von Informationen oder BGF-Maßnahmen zum Thema Ernährung tragen positiv zur Motivation und damit auch wieder zur Produktivität der Beschäftigten bei.

Abb. 1:    Dom zu Köln

Arbeitshistorische Fundstücke (Teil 3)

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Zahlreiche Museen geben einen umfassenden Einblick in die Historie des Arbeitslebens und des Arbeitsschutzes. Manche Zeugnisse vergangener Arbeitswelten finden sich aber auch unverändert an ihren originalen Standorten. Dort bleiben sie selbst an touristisch viel besuchten Orten den Besuchern meist verborgen. Drei derartige, sehr unterschiedliche „Hidden Places“ wurden in einer Serie in der ASU vorgestellt: Der Königspesel auf Hallig Hooge, eine Privatvilla in Großhansdorf und – als vorerst letztes Beispiel – der Dom zu Köln.

Integration statt Insellösung

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Der Artikel beleuchtet die wachsende Bedeutung digitaler Anwendungen in der Arbeitsmedizin und rückt die Gestaltung funktionaler Schnittstellen in den Mittelpunkt. Während geeignete Tools zunehmend verfügbar sind, besteht die zentrale Herausforderung in deren Integration, um Medienbrüche, Doppelarbeit und Informationsverluste zu vermeiden. Anhand zentraler Schnittstellen – etwa zwischen Dokumentation, Personalwesen und Diagnostik – sowie externer Vernetzungen wird gezeigt, dass Interoperabilität technische, organisatorische und semantische Aspekte umfasst. Typische Probleme sind fehlende Standards, Insellösungen und unklare Daten­flüsse. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit betont, Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht konsequent zu wahren. Abschließend formuliert der Beitrag praxisnahe Empfehlungen und hebt hervor, dass integrierte Systeme die Grundlage einer effizienten, zukunftsfähigen arbeitsmedizinischen Versorgung bilden.

70 Jahre MAK-Kommission: ­Wegbereiter für gesunde Arbeitsplätze

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Im Jahr 2025 feierte die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, besser bekannt als MAK-Kommission, ihr 70-jähriges Bestehen. Ein beeindruckendes Jubiläum, das uns dazu einlädt, die essenzielle Arbeit dieser Institution zu würdigen, die seit sieben Jahrzehnten maßgeblich zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Deutschland beiträgt. Die MAK-Kommission ist ein unverzichtbarer Pfeiler des Arbeitsschutzes. Ihre wissenschaftlich fundierten Empfehlungen und Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe sind die Grundlage für Präventionsmaßnahmen und Schutzvorschriften in zahlreichen Branchen. Dies ist das Ergebnis der engagierten Arbeit von Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Disziplinen – von der Toxikologie über die Arbeitsmedizin und Chemie bis hin zur Pathologie und Messtechnik.

Abb. 1:    Extremitäten-EKG-Ableitungen

Der akute Brustschmerz am ­Arbeitsplatz: Was, wenn das EKG unauffällig ist?

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Akuter Brustschmerz am Arbeitsplatz stellt Betriebsärztinnen und -ärzte oft vor eine große Herausforderung. Dieser Beitrag stellt die Kasuistik eines 58-jährigen Mitarbeiters vor, dessen lebensbedrohlicher Herzinfarkt hinter untypischen Symptomen und einem unauffälligen EKG verborgen lag. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, sich nicht allein auf die automatische EKG-Interpretation zu verlassen. Durch eine strukturierte Anamnese, eine sorgfältige manuelle EKG-Analyse und dem gezielten Einsatz des „Game Changers“, dem hochsensitiven Troponin, kann eine schnelle und lebensrettende Diagnose direkt im betrieblichen Umfeld gelingen. Praxisnahe und evidenzbasierte Handlungsschritte für die sichere Abklärung eines der häufigsten und potenziell gefährlichsten Leitsymptome in der Betriebsmedizin werden aufgezeigt.

Abb. 1:   Prozessvergleich der ACS-Abklärung. Darstellung der Inhouse-Diagnostik (Annahme: Einsatz von hs-cTn im Betrieb kann eine Klinikeinweisung vermeiden)

Wirtschaftliche Aspekte der Herzgesundheit im Betrieb

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In Zeiten von Fachkräftemangel und einer alternden Belegschaft wird die Herzgesundheit zur strategischen Kennzahl. Der folgende Beitrag beschreibt, wie eine evidenzbasierte Inhouse-Diagnostik von Brustschmerz nicht nur die klinische Notfallkette entlastet, sondern sich bereits beim ersten vermiedenen Klinikfall für das Unternehmen amortisiert.

Abb. 1:    The Big Five

Evidenzbasierte kardiovaskuläre ­Beratung

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Eine evidenzbasierte kardiovaskuläre Beratung von Beschäftigten im Rahmen verschiedener arbeitsmedizinischer Anlässe, z. B. der ganzheitlichen Vorsorge oder Check-ups, könnte vielversprechend sein. Dieser Artikel gibt für die arbeitsmedizinische Praxis eine Übersicht zu den „Big Five“ der Herzgesundheit: Bluthochdruck, Übergewicht, Diabetes mellitus, Lipide und Rauchen.

Die kardiovaskuläre Präventions­assistenz als Erfolgsfaktor in der Arbeitsmedizin: ein Fallbericht

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Die Umsetzung leitliniengerechter kardiovaskulärer Prävention stellt im arbeitsmedizinischen Alltag eine Herausforderung dar. Dieser Beitrag stellt das Modell der kardiovaskulären Präventionsassistenz (CVP) als strukturierten Lösungsansatz vor. Anhand eines Fallberichts wird die praktische Anwendung des Modells illustriert: Es wird gezeigt, wie eine assistentengeleitete, engmaschige Betreuung zur signifikanten Reduktion des individuellen ­Risikoprofils und zur Steigerung der Adhärenz bei Lebensstiländerungen führen kann. Der Artikel diskutiert das Potenzial der CVP zur Schließung der Versorgungslücke in der betrieblichen Gesundheitsförderung.