Nach Führerscheinverlust durch Alkohol oder Drogen am Steuer muss der Betroffene einen Abstinenznachweis erbringen, um seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Dieser wird meist im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gefordert. Seit etwa zwei Jahren wird die MPU seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) überarbeitet, um sie für die jährlich etwa 80 000 Betroffenen transparenter zu machen. Am 1. Mai trat eine Neuauflage der Beurteilungskriterien in Kraft. Doch seither herrscht vielfach Unklarheit über Kosten, geeignete Begutachter und Zuständigkeiten. So dürfen Ärzte und Toxikologen nur noch dann eine Fahreignungsbegutachtung durchführen, wenn sie über eine spezielle Fortbildung oder Qualifikation verfügen. Derartige Kurse werden derzeit in Teilen Deutschlands jedoch nur selten angeboten. Das Labor LADR GmbH MVZ Dr. Kramer und Kollegen, das langjährige Erfahrungen in der toxikologischen Analyse und der Erstellung geeigneter Gutachten hat, bietet daher seit Januar 2015 in Norddeutschland zusammen mit der Rechtsmedizin Hamburg diese Weiterbildung an.