Sehr geehrte/r Leser/in,
die Ereignisse rund um die Änderung des § 71a der FeV veranlassen uns, den Lesern dieser Publikation einen Blick aus der Politik- und Wissenschaftswelt hinaus in die Praxis zu eröffnen.
Anfang der 2000er Jahre ging unser auf die Arbeitsmedizin spezialisiertes Unternehmen mit Sehtestgeräten an den Start. Kurze Zeit später kam ein Perimeter hinzu, um die Anforderungen der FeV Anlage 6 zum Sehvermögen abzudecken. Zudem wurde mit der neuen FeV und der Anlage 5 der psychometrische Leistungstest für unseren Kundenkreis zu einem neuen Betätigungsfeld. Aus Sicht der betroffenen Bus- und Taxifahrer, alle Untersuchungen aus einer Hand bei einem Facharzt für Arbeitsmedizin/Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu erhalten, schien dies eine gelungene Konstellation zu sein, die, so nahmen die meisten Marktteilnehmer an, auch genauso sehr klug politisch gewollt war. Schließlich gehören Personenbeförderer (Bus- und Taxifahrer) nicht zu den Großverdienern oder zu den mit viel Zeit gesegneten Menschen unserer Gesellschaft.
Wie sah der Markt aus? Es existierte fühlbar tatsächlich nur ein einziger Anbieter eines psychometrischen Testsystems, dessen Monopolstellung eine starke Nachfrage nach einer Alternative auslöste. Wir hatten das große Glück, eine Kooperation mit dem Entwickler des Testsystems Corporal A einzugehen. Die „theoriegeleitete Testentwicklung und Validierung“ überzeugte uns. Angesichts der Probleme, die sich in anderen wissenschaftlichen Bereichen mit so genannten „Goldstandards“ ergeben und manchmal Fortschritt verhindern, erschien uns gerade im Bereich der Psychologie/Psychometrie diese Vorgehensweise als ausgesprochen logisch. Auch die Tatsache, dass das Testsystem bereits in einigen Begutachtungsstellen für Fahreignung zum Einsatz kam und das positive Expertenurteil von Herrn Professor Dr. Egon Stephan (Universität Köln) bestärkten uns in unserer Entscheidung.
In 2007 erwarb die Vistec AG die Rechte am Testsystem Corporal A. Das Produkt sollte fachlich exzellent betreut und weiterentwickelt werden. Die Anwender sollten eine kompetente Anlaufstelle für die Fortbildung und alle Fachfragen erhalten. Auch die computerabhängige Reaktionszeitmessung, die Anlass zur Kritik aus Wissenschaftskreisen gab, sollte durch eine PC-unabhängige Methode abgelöst werden. Dies alles wurde sehr kompetent und bis dato einzigartig gelöst. Nach Abschluss einer sehr umfangreichen Normwertstudie ging Ende 2013 das neue Testsystem Corporal Plus an den Start.
Mit der 10. Änderungsverordnung zur FeV vom 14. 04. 2014 wurde in der Anlage 5 verankert: „Die Eignung der zur Untersuchung dieser Merkmale (gemeint sind die fünf Leistungsmerkmale) eingesetzten psychologischen Testverfahren muss von einer geeigneten unabhängigen Stelle bestätigt worden sein“.
Für die Testhersteller begann das lange Warten auf die Bewertungskriterien für Testsysteme. Mit der Veröffentlichung der Kriterien im September 2017 auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde die Vistec AG sofort aktiv, beugte sich den hier formulierten neuen Anforderungen und startete umfangreiche Studien. Die ersten Ergebnisse, die im Frühjahr 2019 vorlagen, konnten die Güte der Testverfahren jedoch nicht in dem geforderten Maß belegen. Folglich arbeitet das Unternehmen jetzt fieberhaft an der wissenschaftlichen Absicherung neuer Testverfahren, um der Verpflichtung gegenüber den Anwendern des Testsystems Corporal Plus gerecht zu werden.
Am Rande sei erwähnt, dass die Zertifizierung, verbunden mit erheblichen Kosten, nur bei einer einzigen unabhängigen Stelle, beantragt werden kann. Diese erhielt am 25. 06. 2018 ihre Akkreditierung. Entsprechend der letzten FeV Fristverlängerung vom 03. 05. 2018, worin es heißt: „Die Bestätigung durch eine unabhängige Stelle … ist spätestens zwei Jahre, nachdem erstmals eine unabhängige Stelle … anerkannt worden ist, nachzuweisen“ (§ 76, Satz 17 FeV), endet somit die Übergangsfrist am 25. 06. 2020. Die, von dieser Stelle beauftragten, Gutachter bleiben anonym und können sich jetzt, wie uns am 27. 05. 2019 bekannt wurde, anstelle von drei Monaten bis zu sechs Monate Zeit lassen.
Wir als Testhersteller tragen Verantwortung und nehmen diese auch sehr ernst. Es ist uns daher ein großes Anliegen, unsere über 1000 Testsystem-Anwender (darunter auch noch einige Altanwender des Testsystems Corporal A) auf das Risiko hinzuweisen, dass keine Sicherheit gegeben ist, dass bis zum 25. 06. 2020 eine Zertifizierung des neuen Testsystems vorliegt. Seit Mitte Mai 2019 besteht die Möglichkeit, Testsysteme gegen eine Nutzungsgebühr bei der Vistec AG auszuleihen. Kaufverträge werden nicht mehr abgeschlossen. Bestandskunden, die sich der Gefahr nicht aussetzen möchten, erhalten auf Wunsch ein Rücknahmeangebot, das den Nutzungszeitraum berücksichtigt. Kunden, die eine Softwarepflegevereinbarung abgeschlossen haben, erhalten nach erteilter Zertifizierung die entsprechende neue Software kostenlos.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsführung und unser Psychologinnen-Team jederzeit gerne Rede und Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Elsässer
Vorstand der Vistec AG
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