Körperlich belastende Tätigkeiten wie das Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeiten in erzwungenen Körperhaltungen oder mit erhöhten Kraftanstrengungen sowie sich ständig wiederholende manuelle Tätigkeiten können – oft durch Verschleiß – zu Muskel-Skelett-Erkrankungen führen. Besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen ausgeübter Tätigkeit und Erkrankung, kann sie in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen werden.
Diese gesetzlich definierten Berufskrankheiten werden wie Arbeitsunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung reguliert. Zugleich besteht der Auftrag, Berufskrankheiten zu verhüten. Bislang fehlte jedoch in der offiziellen Berichterstattung zum Berufskrankheitengeschehen ein Bezug zur Erwerbsbevölkerung. Anhand von sechs Berufskrankheiten, die durch körperliche Belastung ausgelöst werden können, zeigt die BAuA Risiken und Präventionspotenziale auf. Dazu verknüpft der Forschungsbericht die Bestandsdaten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit den Daten des Mikrozensus, um die Rate bestätigter Berufskrankheitsfälle für einzelne Berufe zu errechnen. Aus diesen Ergebnissen lassen sich Präventionsbedarfe ermitteln und konkrete Handlungspotenziale ableiten. Zudem zeigt der Bericht, dass gegenwärtige Präventionskampagnen, wie beispielsweise das GDA-Programm „Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich“, die richtigen Zielgruppen adressieren.
Quelle: BAuA
Direkter Link: www.baua.de/dok/688296