Seit dem 18.01.2021 sind in Bayern so genannte FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage nach der richtigen Benutzung dieser Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.
Von den vielerorts kursierenden Tipps zur Aufbereitung von Masken für eine Wiederverwendung wird abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass solche Behandlungen die Filterleistung erheblich beeinträchtigen oder ganz zunichtemachen.
Quelle: DGUV