Herkömmliche Hörgeräte sind am Lärmarbeitsplatz nicht zulässig und schädigen das Gehör. Die Verantwortung hierfür trägt der Arbeitgeber. Als Erfinder für Hörgeräte mit Lärmschutzprogramm sorgt Hörluchs® seit 2010 für den Erhalt (Inklusion) des Arbeitsplatzes für Menschen mit Schwerhörigkeit am Arbeitsplatz. Mit dem ICP TIK® „Tief im Kanal“ hat das fränkische Unternehmen einen neuen Meilenstein für Beschäftigte mit Schwerhörigkeit am Arbeitsplatz gelegt. Das neue System steht unter dem Motto „Hörverlust am Lärmarbeitsplatz wird unsichtbar“. Das System sitzt maßangefertigt im Gehörgang der Kundin oder des Kunden und sorgt für den notwendigen Schutz. Informationshaltige Geräusche wie Stimmen und Warnsignale werden weiterhin gut verstanden und verstärkt. Damit wird der individuelle Hörverlust des Tragenden ausgeglichen und das Ohr zugleich geschützt.
Die Vorteile für die Betroffenen liegen klar auf der Hand: Das System kann sowohl am Lärmarbeitsplatz als auch im privaten Umfeld genutzt werden. Es verschwindet nahezu unsichtbar im Gehörgang und stört somit nicht beim Tragen von Schutzbrillen oder Helmen. Ebenfalls wird es von Kolleginnen und Kollegen als Gehörschutz und nicht als Hörgerät wahrgenommen. Bei anerkannter Lärmschwerhörigkeit sowie Feststellung der Indikation zur Versorgung des Systems durch die zuständige Berufsgenossenschaft wird das System zu 100 % von den Unfallversicherungsträgern übernommen und fällt nicht zu Lasten des Unternehmens.
Deutschlandweit gibt es über 1000 zertifizierte Hörluchs® Partner-Akustikerinnen und -Akustiker, die die Versorgung vor Ort durchführen. Diese teilt sich in zwei Bereiche auf: Zum einen wird das System als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den Arbeitsbereich des Tragenden angepasst, zum anderen wird das System als Medizinprodukt für das private Umfeld eingestellt.
Weitere Informationen zum ICP-System und Partner-Akustikern in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.hoerluchs.com/icp
Vorteile und Neuerungen des Hörluchs® ICP TiK®
Informationen aus der Industrie (für die Inhalte übernimmt die Redaktion keine Verantwortung)