Bestimmte Formen des Hautkrebses, aktinische Keratosen und das Plattenepithel-karzinom, können wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Grundlage hierfür ist die Wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrank-heiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die Betroffenen über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei lange natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt waren. Die DGUV unterstützt diese Empfeh-lung und fordert vor diesem Hintergrund, die Berufskrankheitenliste entsprechend zu ergänzen. Die Wissenschaftliche Begründung für die BK "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" kann von der BAuA-Homepage heruntergeladen werden.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Begruendung-Hautkrebs.pdf