Im Rahmen der Biozidmeldeverordnung müs-sen alle Biozidprodukte, die in Deutschland vermarktet werden sollen, der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemel-det werden. Dazu wird das Formular eBIOMELD angeboten, mit dem sich Biozidprodukte online registrieren lassen. Jetzt stellt die BAuA eine überarbeitete Version zur Verfügung, die dem Nutzer das Meldeverfahren erleichtert.
Bevor ein Biozidprodukt im Rahmen der Übergangsregelungen für Altwirkstoffe in Ver-kehr gebracht wird, muss es werden. Um die Produktinformationen mithilfe des Formulars eBIOMELD online an die Bundesstelle zu über-mitteln, muss sich der Nutzer vorab registrie-ren. Nun hat die BAuA das Online-Formular neu gestaltet. Die bisher verwendeten Zugangs-daten der bestehenden Benutzerkonten sowie die bislang erfolgten Meldungen bleiben aber bestehen. Ab sofort können Meldungen eines Biozid-Produkts über mehrere Produkt-arten in nur einem Eintrag erfolgen. Das macht das Meldeverfahren einfacher, übersichtlicher und benutzerfreundlich.