Entscheidung des BMVI bringt mehr Sicherheit für P-Schein-Verlängerer
Für die Zertifizierung von psychometrischen Testverfahren galt nach Fahrerlaubnisverordnung (§76 Satz 17 FeV) bislang eine Übergangfrist bis zum 25.06.2020. Das BMVI hat sich nun positiv zur Eingabe der Vistec AG geäußert und hat die Übergangfrist um ein Jahr, auf den 25.06.2021, verlängert. Nach Mitteilung des BMVI wird diese Entscheidung in die nächste Änderungsverordnung der FeV eingehen. Diese soll im Dezember, spätestens Anfang 2020 verabschiedet werden.
Ab dem 25.06.2021 dürfen für Untersuchungen nach Anlage 5.2 FeV ausschließlich zertifizierte psychometrische Testverfahren verwendet werden.
Quelle: Vistec AG
Berufskrankheiten durch Asbest
Im Jahr 2018 haben die Unfallversicherungsträger und die gewerblichen Berufsgenossenschaften in rund 1.000 Fällen erstmals über eine Anerkennung einer Berufskrankheit infolge von Schädigungen durch Asbest entschieden. Die Verfahrensdauer lag durchschnittlich bei rund fünf Monaten.
Das geht aus der Antwort (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914456.pdf) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913411.pdf) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Quelle: Deutscher Bundestag