Die Geräte müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung überprüft und ggf. ausge-tauscht werden. Relevant ist das Thema vor allem für Apotheken, human-, zahn- und tier-medizinische Praxen, Kliniken und Laboratorien.
In Wärme- und Trockenschränken wurde asbesthaltiges Material früher insbesondere für die Dichtung verwendet. Diese kann im Laufe der Zeit durch die mechanischen Be-lastungen, hohe Temperaturen und Alterungs-prozesse brüchig werden. Dann können die gefährlichen Fasern leicht in die Raumluft gelangen. Bei Umluft-Trockenschränken kommt erschwerend hinzu, dass sich das Asbest-material, sofern vorhanden, im Bereich des Luftstroms befindet. Gleichzeitig gibt es bei Asbestbelastungen keine unbedenkliche Dosis: Schon eine geringe Faserexposition kann zu einem Mesotheliom (Bindegewebstumor) führen. Oft bricht die Erkrankung erst Jahrzehnte nach der Exposition aus.
Wenn damit zu rechnen ist, dass aus einem Gerät Asbestfasern freigesetzt werden, muss es saniert oder ausgetauscht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Dichtung beschädigt ist oder das Asbestmaterial im Luftstrom liegt. Dieser Handlungsbedarf ergibt sich zum einen aus der Arbeitsstättenverordnung. Sie fordert, dass die Atemluft in Arbeitsräumen im Wesentlichen die Qualität der Außenluft besitzt. Zum anderen greift hier die Gefahrstoffverordnung. Sie schreibt vor, dass die Gefährdung von Beschäftigten durch asbesthaltige Stäube zu minimieren und dabei die Substitution etwaigen anderen Schutzmaßnahmen zwingend vorzuziehen ist. So würde es hier beispielsweise nicht ausreichen, mit partikelfiltrierendem Atemschutz zu arbeiten. Denn freigesetzte Asbestfasern würden lange Zeit im Raum bleiben, dort möglicherweise immer wieder aufwirbeln und so ungeschützte Personen gefährden.
Eine Sanierung asbesthaltiger Wärme- und Trockenschränke wird von den Hersteller-firmen in der Regel aufgrund des Alters der entsprechenden Geräte nicht mehr angeboten, so dass in der Regel nur noch ein Austausch infrage kommt.