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Neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Biphenyle

Die bestehenden Arbeitsplatzgrenzwerte für chlorierte Biphenyle wurden gestrichen. Neu eingefügt wurde ein Abschnitt zur "Vorgehensweise bei Stoffen, die gleichzeitig als Dampf oder Aerosol vorliegen können". Darin wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der inhalativen Exposition darauf zu achten ist, ob durch das jeweilige Arbeitsverfahren Dampf- und Aerosolgemische gebildet werden können. Dies ist bei der Messung und Beurteilung zu beachten. Die Gemische können z.B.  bei der Bearbeitung von Keramik oder Metallen, beim Tauchverfahren in galvanischen Prozessen oder bei Sprühverfahren, sofern Aerosole entstehen, auftreten. Arbeitgeber sollten überprüfen, ob ihr Betrieb von den geänderten Arbeitsplatzgrenzwerten betroffen ist und ob die neuen Regelungen (Dampf/Aerolsol) für sie relevant sind.

Bei der TRGS 903 erfolgten Berichtigungen/Ergänzungen in den Bereichen Parameter und Probenahmezeitpunkt.

 https://publikationen.dguv.de/

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