Die besondere Bedeutung des Infektionsschutzes wird in Tagen der Corona-Pandemie besonders deutlich. Die Bedrohungen der Menschen durch Pestepidemien, die Grippe-Pandemie von 1918 oder die weltweiten Cholera-Ausbrüche finden jetzt besonderes Verständnis. Was es bedeutete, wenn die Cholera so plötzlich und bösartig auftauchte, dass Menschen, die sich vor einem
Tag noch gesund fühlten, plötzlich wie vom Blitz getroffen auf offener Straße zusammenbrachen und verstarben, erahnen wir heute in Zeiten der Bedrohung durch den SARS-CoV-2-Erreger und seine virulenten Auswirkungen. Das Reichsseuchengesetz von 1900 versuchte, den Bedrohungen Einhalt zu gebieten.
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz/IfSG) vom 20. Juli 2000 trat am 01.01.2001 in Kraft und löste das Bundesseuchengesetz vom 18. Juli 1961 ab. Damit wurde das im Wesentlichen aus den 1950er und 1960er Jahren stammende Seuchenrecht mit dem Ziel der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen umfassend novelliert. Seitdem kam es immer wieder zu Aktualisierungen.
Der Regierungsdirektor a.D. H. Erdle, jahrzehntelang in der bayerischen Gesundheits-Ministerialverwaltung mit dem Recht zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten befasst, trägt dem Rechnung und legt seinen ausführlichen Kommentar zum IfSG sowie zur Trinkwasserverordnung und Internationalen Gesundheitsvorschriften jetzt in der 7. Auflage vor.
Berücksichtigt werden beispielsweise Gesetzesänderungen hinsichtlich der Meldepflicht, der Überwachung der Rettungsdienste und der digitalen Belehrung des Lebensmittelpersonals sowie aktuelle Änderungen vom 10. Februar 2020 durch die Integration des Masernschutzgesetzes mit dem Ziel eines besseren Schutzes von Gemeinschaftseinrichtungen vor Maserninfektionen. Jetzt ist es möglich, die Meldepflicht durch Verordnung den jeweiligen epidemiologischen Erfordernissen anzupassen, ohne dass das IfSG aufwändig geändert werden muss. Auf dieser Grundlage konnte am 01.02.2020 auch die Corona-Meldepflichtverordnung erlassen werden.
Das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 27.03.2020 mit weiteren Änderungen auch des IfSG wurde angesichts der dramatischen Entwicklung durch die Corona Pandemie noch nicht berücksichtig.
Es gelingt dem Autor durch seine Erläuterungen und viele Querverweise, komplizierte Sachverhalte verständlich darzustellen, so dass auch eine interessierte Leserschaft, die sich über die aktuelle Gesetzeslage informieren möchte, die Zusammenhänge versteht.
Schon im Vorwort weist der Autor darauf hin, dass es sich bei dem IfSG im Kern um „Polizeirecht“ mit den notwendigen hoheitlich-obrigkeitlichen Mitteln handelt, die zum Schutz der Allgemeinheit vor übertragbaren Krankheiten notwendig sind. Als Beispiel werden die Vorschriften des bayrischen
Polizeiaufgabengesetzes abgedruckt.
Das im Verlag ecomed Medizin erschienene Buch ist handlich und übersichtlich gegliedert. Ein ausführliches Inhalts- und ein Abkürzungsverzeichnis sowie ein Stichwortverzeichnis am Ende machen die Suche für die Leserschaft leicht.
Wer sich über die gesetzlichen Grundlagen des Robert-Koch-Instituts, Quarantäne Vorschriften oder ein berufliches Tätigkeitsverbot informieren möchte, wird mit den Kommentaren von Dr. H. Erdle kompetent durch die schwierige Gesetzeslage geführt. Das Buch kann allen Interessierten, nicht nur einem Fachpublikum, uneingeschränkt empfohlen werden.