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Rezension

In vielen Arbeitsschutzvorschriften finden sich auch Tatbestände, die bei Verwirklichung eine Straftat darstellen. Diese erscheinen aber teilweise auch Gerichten nicht gänzlich bekannt zu sein. In der rechtlichen Strafrechtliteratur werden die entsprechenden Straftatbestände auch recht stiefmütterlich behandelt.

Das Buch „Arbeitsschutz-Strafrecht“ von Prof. Dr. Thomas Wilrich ergänzt die rechtswissenschaftliche Literatur um dieses wichtige Thema. Eine vertiefte Darstellung der entsprechenden Tatbestände aus den nebenstrafrechtlichen Vorschriften findet sich allerdings in dem Werk nicht. Vielmehr befasst es sich sehr intensiv mit den Fragen des Adressatenkreises („wer“ kann überhaupt die Straftaten begehen?), mit den Formen der Pflichtverletzung und den strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichten. Ein ausführliches Kapitel widmet sich auch der Thematik der „Fahrlässigkeit“, die bei Erfüllung der Arbeitsschutz-Straftatbestände seitens des Arbeitgebers regelmäßig vorliegen dürfte. Ergänzt wird die Thematik durch die Darstellung von 33 Gerichtsurteilen im Kontext zum Arbeitsschutz.

Einleitend findet sich eine Beschreibung des Wesens des Strafrechts und seine generelle Zielsetzung. Sehr ausführlich wird beschrieben, wie sich die strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichten ausgestalten und wann folglich eine Pflichtverletzung vorliegt.

Herr Prof. Dr. Thomas Wilrich ist bekannt dafür, sehr akribisch auch unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen in Bezug auf den Arbeitsschutz auszuwerten, was sich auch in dem vorliegenden Werk wiederfindet. So machen auch die erläuterten Gerichtsurteile mehr als die Hälfte des Buches aus. Dieser Part hätte etwas kürzer ausfallen können, ohne dass dies die Wertigkeit des Werkes beeinträchtigt hätte. Die oftmals gewählte Bezugsetzung zu den Gerichtsurteilen (im Buch „Fälle“ genannt) nahm an einigen Stellen aber die Leseleichtigkeit, die das Werk im vorderen Teil ansonsten aufweist. Hier hätte es ausgereicht, in einem Fußnotenvermerk auf die Verbindung zur entsprechenden Rechtsprechung hinzuweisen.

Wie schon anfangs Erwähnung gefunden hat, findet sich im Buch „Arbeitsschutz-Strafrecht“ keine ausführlichen Erläuterungen beziehungsweise Kommentierungen zu den konkreten Tatbeständen, sondern das Werk hat das Ziel, die strafrechtliche Verantwortung näher darzulegen. Es befasst sich folglich eher mit dem allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches und stellt den jeweiligen Bezug zum Arbeitsschutzrecht her.

Das Buch eignet sich daher gut für eine vertiefende diesbezügliche strafrechtliche Auseinandersetzung. Insbesondere in der Strafverteidigung tätige Juristen erfahren hier die entscheidenden Schnittpunkte zum Arbeitsschutzrecht. Aber auch alle anderen Personen, die sich der Problematik der strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichten didaktisch nähern wollen, werden ihre Fragestellungen in dem Buch weitestgehend beantwortet finden.

Patrick Aligbe, München

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