Ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert.
Für die Bundestagswahl im Februar 2025 werden rund 650.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal und unterstützen bei der Auszählung der Stimmzettel. Grundsätzlich gilt: Personen, die ehrenamtlich im Auftrag einer Schule, der Gemeinde oder einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts tätig werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Kosten des Versicherungsschutzes tragen die zuständigen Kommunen oder Länder.
Welche Tätigkeiten sind versichert?
Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen private Aktivitäten wie zum Beispiel Essen, Trinken oder gemütliches Beisammensein der Wahlhelfer nach der Wahl.
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Quelle: DGUV
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