Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, das heißt mit Stoffen und Gemischen, die zum Beispiel entzündbar, akut toxisch, ätzend oder krebserzeugend sind. Schwerpunkte der Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung sind die Implementierung des Risikokonzepts aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 910), die Anpassung an die geänderte Krebsrichtlinie und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Im Video der BG RCI fassen die Präventionsexperten Antje Ermer und Dr. Max Hanke-Roos wesentliche Neuheiten außerhalb des Asbestthemas knapp und übersichtlich zusammen. In dem ca. 20 Minuten langen Beitrag erklären die beiden Fachleute, welche Änderungen der Verordnung jetzt gelten, was sie bedeuten, welche Erleichterungen es gibt und was zum Schutz der Beschäftigten hinzugekommen ist. Der Film richtet sich an alle Interessierten, speziell an Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Fachleute der Arbeitsmedizin. Das Video kann online abgerufen werden (s. Link).
Quelle: BG RCI
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