Eine weithin gängige Praxis von Ärzten – auch Betriebsärzten – bei der Abrechnung von Speziallaborleistungen ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs als strafbarer Abrechnungsbetrug zu werten. Zu erwarten sind zahlreiche Ermittlungsverfahren. Annegret E. Schoeller