Datenschutz „Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.“ Schon Hippokrates hatte sich zur Schweigepflicht bekannt. Heute unterliegen der Schweigepflicht nicht nur Ärzte in Arztpraxen sowie Kliniken und Krankenhäusern, sondern auch Betriebsärzte in Unternehmen. Im digitalen Zeitalter sind damit auch Anforderungen an die IT-Sicherheit der Unternehmen und medizinischen Einrichtungen verbunden, die kein verantwortlicher Manager unterschätzen sollte. Daniel Hamburg und Harald Riebold