Wenn die Temperaturen fallen, wird es auch im Homeoffice kälter. Doch welche Ansprüche haben Arbeitnehmer:innen, wenn sie zu Hause frieren?
Wenn Mitarbeiter des Tesla Werks in Grünheide bei Berlin krankheitsbedingt zuhause bleiben, müssen sie mit Hausbesuchen durch den Arbeitgeber rechnen.
Glasfassaden? Büro unterm Dach? Schon bei moderater Hitze kann es im Job unerträglich werden. Das müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen.
Arbeitgeber sind ab Januar verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Missbräuchlicher und überzogener Alkoholkonsum von Beschäftigten kann die Sicherheit im Unternehmen stark gefährden und darf von Arbeitgebern daher nicht unterschätzt werden.
Infektionsschutz Im Rahmen der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes wurde immer wieder diskutiert, in welchem Umfang der Arbeitgeber auch entsprechende personenbezogene Daten in Bezug auf den Impf-, Sero- und Teststatus der betroffenen Personen erheben darf. Nachfolgender Beitrag geht dieser Fragestellung auf den Grund und legt dar, welche Daten der Arbeitgeber für welche Zwecke auch verarbeiten darf. Patrick Aligbe
Schutzimpfungen Gesundheitsschutz ist Privatsache. Für etwaige Impfschäden bestehen Entschädigungsansprüche gemäß § 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Ist die Impfmaßnahme der betrieblichen Haftungssphäre zuzuordnen, können Versicherte gemäß § 63 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) weitergehende beziehungsweise höhere Leistungen aus dem SGB VII beanspruchen. Das Urteil zeigt auf, unter welchen haftungsbegründen Bedingungen durch freiwillige Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschäden als Arbeitsunfall entschädigt werden können. Diese Abgrenzungskriterien gelten gleichermaßen bei Corona-Schutzimpfungen.
Ermutigt durch das in der Schweiz mit Erfolg durchgeführte Programm „Migraine Care“ startete der Arzneimittelhersteller Novartis in Deutschland die Initiative „Migräne muss in alle Köpfe“ – mit dem Ziel, die Situation von Menschen mit Migräne am Arbeitsplatz sowie ihre Lebensqualität und Produktivität zu verbessern. Materialien und Angebote des Programms stehen nun auch für Betriebsmediziner und Personalabteilungen anderer Unternehmen zur Verfügung.
Der Mensch ist weder für ständiges Sitzen noch für ständiges Stehen gemacht. Der Blick in die Firmen zeigt jedoch vor allem in Verwaltungsbereichen das Eine: ständiges Sitzen und das unter Umständen sogar den ganzen Arbeitstag. Verspannungen im Schulter-Nackenbereich und Rückenschmerzen sind dann keine überraschende Begleiterscheinung.
Arbeit und Gesundheit Die Beziehung zwischen Arbeit und Gesundheit kann insgesamt auf eine positive Entwicklung in den letzten 70 Jahren zurückblicken. Gleichzeitig werden die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, ältere Belegschaften und der zunehmend schwerer zu deckende Fachkräftebedarf zusätzliche Anstrengungen erfordern, um die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Hierfür können unter anderem neue technische Möglichkeiten im Zuge der Digitalisierung genutzt werden. Birgit Verworn, Elisa Clauß
Ein neues Leitliniendokument ergänzt die Mitteilung der Kommission „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle – Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“.
Gute und förderliche Arbeitsbedingungen spielen im Gesundheits- und Sozialwesen eine tragende Rolle. Nur so lassen sich Menschen für die Arbeit mit Menschen dauerhaft begeistern und die Qualität von Behandlung, Pflege und Betreuung nachhaltig sichern.
Es wird immer wieder von Betriebsärzten berichtet, die sich von Arbeitnehmern pauschal von der Schweigepflicht befreien lassen, um nach GOÄ abrechnen zu können. Fraglich ist, ob dies zulässig ist.