Innerhalb der anstehenden zwölf Jahre gehen durchschnittlich eine halbe Million mehr Arbeitnehmer in Rente, als neue dazukommen, berichtet die „Rheinische Post“.
Schlechte Arbeitsbedingungen stellen ein erhebliches Risiko für Körper und Psyche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar.
Beschäftigte in Deutschland sind auf dem Sprung, die Wechselbereitschaft unter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist aktuell so hoch wie noch nie:
Lange Arbeitszeiten können für Erwerbstätige zur Belastung werden. Im Jahr 2022 arbeiteten dem Statistischen Bundesamt zufolge 8,3 % der 30 Millionen Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies gilt als überlange Arbeitszeit.
Husten, Fieber, Heiserkeit - für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das kein Grund zuhause zu bleiben und sich auszukurieren.
Rund zwölf Prozent der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten zu viel. Sie machen Überstunden, teilweise auch mehrmals die Woche. Für die Gesundheit kann das sehr schädlich sein, wie Dr. Manuela Sirrenberg im Interview mit Web.de erklärt.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Durchschnittlich 4,5 Millionen von ihnen haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart.
Infektionsschutz Im Rahmen der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes wurde immer wieder diskutiert, in welchem Umfang der Arbeitgeber auch entsprechende personenbezogene Daten in Bezug auf den Impf-, Sero- und Teststatus der betroffenen Personen erheben darf. Nachfolgender Beitrag geht dieser Fragestellung auf den Grund und legt dar, welche Daten der Arbeitgeber für welche Zwecke auch verarbeiten darf. Patrick Aligbe
Schutzimpfungen Gesundheitsschutz ist Privatsache. Für etwaige Impfschäden bestehen Entschädigungsansprüche gemäß § 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Ist die Impfmaßnahme der betrieblichen Haftungssphäre zuzuordnen, können Versicherte gemäß § 63 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) weitergehende beziehungsweise höhere Leistungen aus dem SGB VII beanspruchen. Das Urteil zeigt auf, unter welchen haftungsbegründen Bedingungen durch freiwillige Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschäden als Arbeitsunfall entschädigt werden können. Diese Abgrenzungskriterien gelten gleichermaßen bei Corona-Schutzimpfungen.
Impfnachweis-Pflicht beim Arbeitgeber? Bei der Opposition im Bundestag ist der Vorschlag umstritten.
Eine Webseite der Universität zu Köln soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen oder Behinderungen) dabei unterstützen, einen für sich passenden Umgang mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu finden.
Betriebsärzte sollten spätestens im Sommer, beziehungsweise dann, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht, flächendeckend in den Betrieben Impfungen gegen das SARS-Cov-2-Virus anbieten können. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
Versorgungssektoren übergreifende Kooperationen Um eine effektive und effiziente Versorgung von Arbeitnehmern mit psychischen Störungen zu gewährleisten, wird ein bewährtes interdisziplinäres Versorgungskonzept zwischen Psychotherapeuten, Arbeitsmedizinern und Betriebskrankenkassen vorgestellt. Christoph Kröger, Birgit Leineweber
(Deutsches Ärzteblatt) Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland machen wegen psychischer Probleme eine Reha. Das geht aus Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund hervor, über die die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichteten.
Arbeitnehmer unter 25 Jahren sind deutlich häufiger krank als ältere. Das belegen die Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie großer Krankenkassen. In der Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen sind Unfälle überdurchschnittlich oft ein Grund für Fehltage.
In einer aktuellen Umfrage von Sodexo, einem Anbieter von Incentives und Motivationslösungen, beantworteten rund 1.000 deutsche Arbeitnehmer Fragen nach ihrer körperlichen Gesundheit und den Gesundheitsmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass fast ein Viertel der Arbeitnehmer (23 Prozent) durchschnittlich zwischen elf und mehr als 20 Fehltage im Jahr hat.
Arbeitnehmer sollten im Betrieb mitbestimmen — davon ist die große Mehrheit der Erwerbstätigen überzeugt, wie eine aktuelle Analyse der Universität Duisburg-Essen zeigt. Die Forscher haben rund 1.900 Erwerbstätige — Arbeitnehmer und Arbeitgeber — nach ihren Einstellungen zur Mitsprache am Arbeitsplatz gefragt.
Der viel beklagte Nachwuchs- und Fachkräftemangel in den Betrieben hat zu einem Phänomen geführt, von dem alle, die Betriebe arbeitsmedizinisch beraten, aber auch Rentenversicherer und Sozialämter noch vor wenigen Jahren kaum geträumt hätten: Statt Frühverrentung und anderen oft fragwürdigen...
Die vorangehenden Beiträge zum demografischen Wandel weisen auf die neuen Herausforderungen für den Betriebsarzt hin, die sein Berufsbild maßgeblich verändern werden. Zunächst lag der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Vorsorgeuntersuchungen (Reizwort „Untersuchungsmedizin“) mit dem Ziel...
Eine der wichtigsten und immer öfter diskutierten gesellschaftspolitischen Fragen unserer Zeit ist: Wie können wir ältere Menschen gesund und leistungsfähig im Arbeitsleben halten? In der Praxis wird die Arbeitsmedizin zu Lösungsfindungen noch zu wenig involviert. Dr. med. Christine Klien (Präsidentin ÖGA)
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: BG BAU bringt Menschen nach Unfällen wieder in den Beruf
Obwohl sich in der deutschen Wirtschaft infolge des Geburtenrückgangs und der langen Ausbildungszeiten gegenwärtig bereits ein deutlicher Fachkräftemangel abzeichnet, konnte bislang das soziodemografisch bedenkliche Frühverrentungsphänomen nicht im notwendigen Maße gestoppt werden. Fälschlicherweise werden ältere Arbeitnehmer häufig von vornherein in eine Gruppe mit geminderter Leistungsfähigkeit eingeordnet und mit den Vorurteilen konfrontiert, ständig krank zu sein, ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit einzubüßen, konservativ am Veralteten festzuhalten und gegen Neuerungen eingestellt zu sein. Dieses Defizit-Modell vom älteren Arbeitnehmer ist wissenschaftlich nicht tragfähig. Der ältere Arbeitnehmer ist per se nicht weniger leistungsfähig als ein jüngerer. Es kommt zwar zweifelsfrei zu qualitativen Veränderungen der Leistungsfähigkeit im Altersgang, die aber nicht nur durch ein Nachlassen von Fähigkeiten und Fertigkeiten gekennzeichnet sind. Altersbedingte Einbußen in einigen Bereichen der Leistungsfähigkeit werden durch andere Leistungsfaktoren voll ausgeglichen, wobei es hierbei allerdings sehr große individuelle Unterschiede gibt. Die gegenwärtigen Veränderungen der modernen Arbeitswelt mit einer Verschiebung der Anteile körperlicher zugunsten geistig-intellektueller Arbeit kommt dem älteren Arbeitnehmer grundsätzlich entgegen. Im physiologischen Altersgang kommt es zuerst zum Nachlassen der körperlichen Leistungsfähigkeit, u. a. mit einem Rückgang des kardiopulmonalen Leistungsvermögens sowie einer zunehmenden Minderbelastbarkeit des Stütz- und Bewegungssystems und einer Abnahme der Muskelmasse, erst deutlich später zur Verringerung der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Frühverrentungstendenzen sind weder sozial noch leistungsphysiologisch noch volkswirtschaftlich sinnvoll, da Arbeit mehr ist als Geldverdienen, sondern auch ein tägliches körperliches und geistiges Training und ein wichtiges soziales Begegnungs- und Betätigungsfeld darstellt.