Einleitung
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...
AMR Diese kürzlich in Kraft getretene Arbeitsmedizinische Regel 6.4 „Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV“ gibt Antwort auf die drängende Frage von Betriebsärzten, welche Daten von Arbeitnehmern der Betriebsarzt an dem Arbeitgeber weitergeben kann.
Hinweis Aus Aktualitätsgründen wurde Folge 7 in der letzten Ausgabe der ASU vorgezogen und somit außerhalb der Chronologie veröffentlicht. In diesem Heft wird die Reihe nun gemäß der unten stehenden Auflistung mit Folge 3 fortgesetzt.
Hinweis Aus Aktualitätsgründen wird Folge 7 schon in diesem Heft abgedruckt. Diese kürzlich in Kraft getretene Regel gibt Antwort auf die drängende Frage von Betriebsärzten, wie die Vorsorgebescheinigungen nach den neuen Vorgaben der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung auszusehen hat.