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Alle Artikel zum Thema Arbeitsmedizinische Vorsorge

© Foto: agenturfotografin-stock.adobe.com
Pilotprojekt

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Studierendengruppen

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Viele Universitäten und Hochschulen entwickeln innovative Konzepte für ihre Angebote im Bereich der allgemeinen Prävention und Gesundheitsförderung für Studierende, um deren Inanspruchnahme zu erhöhen (Schweighart et al. 2023; Letzel 2018). Digitale Präventionsangebote können die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Studierende an Universitäten und Hochschulen unterstützen. Im Rahmen eines Pilotprojekts erarbeitete das Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung (IASV) am Universitätsklinikum Tübingen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), das Format einer onlinebasierten arbeitsmedizinischen Vorsorge für Studierendengruppen für den Vorsorgeanlass Gefährdung durch regelmäßige Tätigkeiten in niederer Vegetation. Katja Witzel et al.

Qualitätssicherung

Fehlerquellen und Qualitätssicherung beim Biomonitoring gemäß ArbMedVV

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Biomonitoring ist integraler Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei potenziellen Gefahrstoffexpositionen. Die Ergebnisse können zu wichtigen Schlussfolgerungen hinsichtlich des Gesundheitsrisikos der einzelnen Beschäftigten oder der Gefährdungsbeurteilung führen. Der Vermeidung von Fehlern und Mängeln beziehungsweise der Sicherung der Qualität kommt daher im gesamten Workflow des Biomonitorings eine fundamentale Bedeutung zu. Thomas Göen

Ergebnisse einer Expertenbefragung zur Umsetzung der ganzheitlichen arbeitsmedi­zinischen Vorsorge in der betrieblichen Praxis

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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat zum Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten, Beschäftigte individuell zu beraten sowie Arbeitgeber in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Auf das Präventionspotenzial eines ganzheitlichen Ansatzes der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird seit längerem hingewiesen. Mit der letzten Novellierung der ArbMedVV wird dies nochmals gestärkt. Anliegen der hier vorgestellten Studie war es, über Experteninterviews mit Stakeholdern des medizinischen Arbeitsschutzes Einschätzungen zur Umsetzung der ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge (GAMV) zu erhalten.

Praxisbericht

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei der Einführung neuer Technologien

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Bei der Einführung neuer Technologien in die Fertigung können in der arbeitsmedizinischen Vorsorge die individuelle Gesundheitssituation der Beschäftigten und arbeitsbedingte Belastungsfaktoren erfasst werden. Die individuelle und gruppenbezogene Auswertung der so generierten Erkenntnisse ermöglicht die Beurteilung der Wirksamkeit technischer und individueller Schutzmaßnahmen und schafft die Grundlage für deren Weiterentwicklung. Das gilt auch für Gefährdungen, die nicht im Anhang der Verordnung arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) genannt sind. Horst Mann et al.

Ultraviolette (UV-)Strahlung

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Beschäftigten mit Exposition ­gegenüber UV-Strahlung

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UV-Strahlung ist die krebserzeugende Einwirkung, der die meisten Beschäftigten in Deutschland am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ein erhöhtes arbeitsbedingtes Krebsrisiko ist derzeit nur für die natürliche (solare) UV-Strahlung wissen­schaftlich belegbar. Die künstliche und natürliche UV-Exposition wird im deutschen Arbeits­schutz unterschiedlich behandelt, wobei die wissenschaftliche Datenbasis nicht die Ursache dieser Ungleichbehandlung ist.Vorschläge für den Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Exposition gegenüber künstlicher und natürlicher optischer Strahlung wurden bereits in der ASU im Jahr 2019 und in den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022) publiziert. Hans Drexler

Betriebliche Gesundheit

Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.3

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Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist seit 2008 durch die Arbeits­medizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gesetzlich verankert. Die inhaltliche Weiterentwicklung hat aus praktischer wie aus wissenschaftlicher Sicht einen hohen Stellenwert für das Fachgebiet. Die aktuellste Entwicklung liegt nun mit der Arbeitsmedizinischen
Regel Nr. 3.3 (AMR 3.3) vor. Stephan Schlosser

© Foto: Uniklinik RWTH Aachen
Interview

Weiterentwicklung der arbeits­medizinischen Vorsorge

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Zur aktuellen Thematik über die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge und die neue AMR 3.3 führt ASU ein Gespräch mit Prof. Dr. Thomas Kraus (TK), dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), und Dr. Wolfgang Panter (WP), dem Präsidenten des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Schlüsselrolle der arbeits­medizinischen Vorsorge im betrieb­lichen Gesundheitsschutz

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Die arbeitsmedizinische Vorsorge gibt Betriebsärztinnen und Betriebsärzten ein Instrument in die Hand, mit dem sie arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorschlagen können. So kann arbeitsmedizinische Vorsorge individuelles Leid verhindern, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranbringen. Mit der neuen Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.3 „Ganzheitliche arbeits­medizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“ eröffnet sich den Betriebsärztinnen und -ärzten ein ganzheitlicher Ansatz, um die arbeitsmedizinische Vorsorge besonders effektiv zu gestalten. Hella von Oppen, Brigitte Hoffmann

Arbeitsmedizinische Regeln

Die neue AMR 13.2: Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems

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Arbeitsmedizinische Regeln  Körperliche Belastungen sind nach wie vor charakteristisch für zahlreiche Arbeitsplätze und stellen eine bedeutsame Ursache für krankheitsbedingte Ausfälle dar. Für wesentlich erhöhte körperliche Belastungen sieht die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) seit 2013 eine Angebotsvorsorge vor. Konkretisiert wird dieser Vorsorgeanlass in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 13.2, die im Februar 2022 in einer grundlegend überarbeiteten Fassung aktualisiert veröffentlicht wurde. Die wesentlichen Inhalte sind Gegenstand dieses Beitrags. Stefan Baars

In: ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2022; 57: 643–645

Zum Diskussionspapier des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed): „Perspektiven für die Arbeitsmedizin“

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Siehe auch https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/diskussionspapier-des-ausschusses-fuer-arbeitsmedizin-afamed-perspektiven-fuer-die (Kurzversion) und https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfAMed/pdf/Perspektiven-Arbeitsmedizin.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (ungekürzte Fassung)

© Foto: Photographee.eu / Adobe Stock

Krebserzeugende Holzstäube – was ist zu tun?

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Arbeitsschutz  Holz als nachwachsender Rohstoff nimmt weltweit einen immer größeren Stellenwert ein, neue Verarbeitungsschritte unterschiedlichster Holzarten sind Herausforderungen für den ganzheitlichen Arbeitsschutz und die moderne Arbeitsmedizin. Der Umgang mit kanzerogenen Holzstäuben ist eine Aufgabe, für die es eine Vielzahl geeigneter Maßnahmen gibt. Die Vermeidung berufsbedingter Krebserkrankungen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der Gegenwart und Zukunft. Johannes Wittmann

© Foto: Doucefleur / Getty Images
Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis

Biomonitoring zur Beurteilung beruflicher Bleiexpositionen

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Biomonitoring  Der Einsatz des Biomonitorings für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist bei keinem anderen Gefahrstoff so gut etabliert wie für die Expositionen mit Blei und seinen Verbindungen. Die Bestimmung von Blei in Blut ist der etablierte Parameter des biologischen Belastungsmonitorings, für den toxikologisch gut begründete Beurteilungswerte vorliegen. Bei der Durchführung und Beurteilung dieses Biomonitorings sollten aber die Randbedingungen und Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Thomas Göen et al.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge zu Blei

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Arbeitsmedizinische Vorsorge  In der aktuellen Fassung der Verordnung zur arbeits­medizinischen Vorsorge gilt als Auslöseschwelle für die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen ein Luftgrenzwert von 75 µg/m3. Da dieser Wert nicht gesundheitsbasiert ist, kann bei dessen Einhaltung eine Gesund­heitsgefährdung von Beschäftigten mit einer entsprechenden Exposition nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) diskutiert daher aktuell, wie die Auslöseschwelle für Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Blei angepasst werden kann1. Stephan Letzel

©  endopack/Thinkstock
Erste Ergebnisse der Betriebsärztebefragung zur Umsetzung in den Betrieben

Auswirkungen der Novelle zur Verordnung der Arbeits-medizinischen Vorsorge

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Arbeitsmedizinische Vorsorge  Die gesetzlichen Grundlagen und sozialpolitischen Rahmen-bedingungen rund um die Novelle der Arbeitsmedzinischen Vorsorgeverordnung haben sich in vielen Punkten geändert. Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter Betriebsärzten belegen die eher verhaltene Meinung zum Nutzen der ArbMedVV-Novelle. Johanna Stranzinger, Benjamin Schilgen, Albert Nienhaus

© © tetmc/Thinkstock

Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV — Fragen und Antworten

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Aus dem BMAS  Die nachfolgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I, S. 3882). Die Änderungsverordnung ist am 31. Oktober 2013 in Kraft getreten. „Betriebsarzt“ steht für Ärzte und Arztinnen nach § 7 ArbMedVV.