Unter teilweiser Aufgabe bisheriger Rechtsprechung und Paradigmenwechsel in den Begründungsansätzen, der auch für andere berufsbedingten Erkrankungen ohne Bezeichnung in der Berufskrankheitenliste richtungsweisend sein könnte, hat das Bundessozialgericht eine erste (und neue) Berufskrankheit aus dem Formenkreis der psychischen Erkrankungen definiert, die zunächst nur für den Personenkreis der Rettungssanitäter den Anwendungsbereich der Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII eröffnet. Reinhard Holtstraeter
Das Cannabisgesetz ist am 01.04.2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Betriebsärztinnen und -ärzte sehen sich bereits jetzt mit Fragestellungen konfrontiert, die das Arbeitsrecht und auch das Arbeitsschutzrecht berühren. Hier lohnt sich eine Darstellung, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Arbeitsschutz hat, wie betriebliche Regelungen aussehen können und inwieweit Drogentests in Bezug auf Cannabis zulässig sind. Patrick Aligbe
Vielerorts fehlen die Fachkräfte, trotzdem fordern Arbeitnehmer reduzierte Arbeitszeiten und vollen Lohnausgleich.
Während Politik und Wirtschaft sich noch zanken darüber, ob Deutschland den wenig ehrenvollen Titel “Kranker Mann Europas” verdient, probieren ein paar Dutzend Unternehmen in den nächsten Wochen einen experimentellen Lösungsansatz:
Der Arbeitskräftemangel in Deutschland wird laut Ifo-Institut durch sinkende individuelle Arbeitszeiten verstärkt.
Versicherte haben Anspruch auf ein Entlassmanagement des Krankenhauses zur Vermeidung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche. „Drehtüreffekte“ sollen verhindert und eine lückenlose Versorgung gewährleistet werden. Das Entlassmanagement umfasst den gesamten Anschlussversorgungsbedarf der Versicherten. Sofern Pflegebedürftigkeit festgestellt ist oder sich abzeichnet, gehört dazu gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 SGB XI auch die unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Pflegekasse. Reinhard Holtstraeter
Recht Ein vom Arbeitgeber1 finanziertes Fahrsicherheitstraining ist nur dann unfallversichert, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme anordnet und das Fahrtraining während der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf das Arbeitszeitkonto stattfindet. Das kann anders zu beurteilen sein, falls es um Mitarbeitende geht, bei denen Betriebswege mit dem Fahrzeug regelmäßig zu den arbeitsvertraglichen Pflichten gehören. Reinhard Holtstraeter
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Corona-Infektion von drei Klägerinnen aus NRW wird nicht als Dienstunfall anerkannt.
Recht Bisher war umstritten, inwieweit es für das Merkmal der „extremen Einwirkung” i. S. d. Berufskrankheit Nr. 4115 entscheidend auf das Vorliegen eingeschränkter Belüftungs- verhältnisse ankomme, wie sie beispielsweise in Kellern, Tunneln, Behältern, Tanks, Containern, engen Schiffsräumen oder vergleichbaren räumlichen Verhältnissen mit arbeitshygienisch unzu- reichenden Vorkehrungen bestehen. Mit der jetzigen Entscheidung klärt das Bundessozialgericht wesentliche Rahmenbedingen für die Begutachtung der BK 4115. Reinhard Holtstraeter
Recht Vorschnell wird oft das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ohne nähere Prüfung verneint, sofern der Gesundheitsschaden bei alltäglichen Routinetätigkeiten und/oder ohne körperliche Berührung eintritt. Mit der vorliegenden Entscheidung tritt das Bundesozialgericht dieser Handhabung deutlich entgegen. Es zeigt auf, welche Mindestfeststellungen zu treffen sind und betont die versicherungsrechtliche Gleichwertigkeit von unfallbedingter Einwirkung auf Körper oder Psyche versicherter Personen. Reinhard Holtstraeter
Recht Im Rahmen der Coronavirus-Pandemie hat das Thema der begrenzten intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern besondere Aufmerksamkeit erlangt. Das Risiko einer Triage in der Intensivmedizin war mehrfach Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Mit der Verfassungsbeschwerde rügen Menschen mit Behinderungen, der Gesetzgeber schütze sie nicht wirksam vor Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung, sofern es im Verlauf der Coronavirus-Pandemie zu einer Triage kommen sollte. Die Beschwerde war mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden. Der Eilantrag wurde mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 zurückgewiesen. Es war zu diesem Zeitpunkt nicht konkret absehbar, dass die Plätze für eine intensivmedizinische Behandlung in den Krankenhäusern nicht ausreichen würden, um notwendige Maßnahmen für alle Behandlungsbedürftigen zu ergreifen. Reinhard Holtstraeter
In Kommunen, in Ehrenämtern, in Schulen und Unternehmen stehen viele Menschen Geflüchteten zur Seite und helfen überaus engagiert bei der Integration.
Infektionsschutz Im Rahmen der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes wurde immer wieder diskutiert, in welchem Umfang der Arbeitgeber auch entsprechende personenbezogene Daten in Bezug auf den Impf-, Sero- und Teststatus der betroffenen Personen erheben darf. Nachfolgender Beitrag geht dieser Fragestellung auf den Grund und legt dar, welche Daten der Arbeitgeber für welche Zwecke auch verarbeiten darf. Patrick Aligbe
Schutzimpfungen Gesundheitsschutz ist Privatsache. Für etwaige Impfschäden bestehen Entschädigungsansprüche gemäß § 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Ist die Impfmaßnahme der betrieblichen Haftungssphäre zuzuordnen, können Versicherte gemäß § 63 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) weitergehende beziehungsweise höhere Leistungen aus dem SGB VII beanspruchen. Das Urteil zeigt auf, unter welchen haftungsbegründen Bedingungen durch freiwillige Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschäden als Arbeitsunfall entschädigt werden können. Diese Abgrenzungskriterien gelten gleichermaßen bei Corona-Schutzimpfungen.
Seit 2018 gilt in Deutschland ein novelliertes Mutterschutzgesetz. Allerdings wird es gerade bei schwangeren Ärztinnen, die in Kliniken angestellt sind, oft nicht angewendet, informiert das Deutsche Ärzteblatt. Gegen die pauschalen Arbeitsverbote in der Schwangerschaft, die von Landesbehörden oder Gesundheitsämtern ausgesprochen werden, wehren sich immer mehr Ärzteverbände, darunter neben dem Deutschen Ärztinnenbund auch der Marburger Bund, der Hartmannbund sowie die Initiative OPidS und der neu-gegründete Verband Chirurginnen, wie es weiter hieß.
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett in sein Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des BSG vom 08.12.2021 (Az. B 2 U 4/21 R) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Studien zeigen immer wieder sehr deutlich, wie weit verbreitet sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt im Arbeitsumfeld sind und welche massiven gesundheitlichen Folgen dabei für betroffene Beschäftigte entstehen können.
Fast 2,1 Millionen Erwerbstätige wünschen sich längere Arbeitszeiten. Dagegen möchten knapp 1,5 Millionen Beschäftigte lieber weniger arbeiten.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der
B. Danuser2
A. Abderhalden-Zellweger1,2
I. Probst1
M.-P. Politis Mercier1
P. Wild2,3
P. Krief2
1HESAV School of Health Sciences, HES-SO University of Applied Sciences and Arts Western Switzerland, Lausanne, Switzerland
2Center for Primary Care and Public Health (Unisanté) Occupational Health and...
Recht Jede Ärztin bzw. jeder Arzt (Zahnärztin/Zahnarzt, Hausärztin/Hausarzt etc.) ist nach § 202 SGB VII gesetzlich verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf eine Berufserkrankung die BK-Anzeige zu erstatten. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Versicherte ausdrücklich widersprechen. Unterbleibt diese Meldung, können erhebliche Leistungsansprüche der Erkrankten erlöschen. Obgleich nicht Gegenstand dieser Entscheidung, scheint solches Fehlverhalten grundsätzlich geeignet, (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche auszulösen. Reinhard Holtstraeter
Vor 25 Jahren trat das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Zu seinen wesentlichen Neuerungen gehört die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung. Sie ist das zentrale Instrument, um auf Grundlage einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen wirksame und präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Doch knapp die Hälfte der Betriebe in Deutschland, darunter viele Klein- und Kleinstbetriebe, führen keine Gefährdungsbeurteilung durch.
Der Bundesrat hat kürzlich einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Damit werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten.