Arbeitsschutz für Rettungskräfte „Hinein wird man berufen, hinaus wird man getragen.“ Dieser Spruch aus Gremien und Ehrenämtern soll auch im Arbeitsschutz zum Nachdenken anregen. Kann man aus jeder Situation gerettet werden und gegebenenfalls liegend herausgetragen werden? Spektakuläre Rettungen aus Höhlen oder Seilbahngondeln machen deutlich, dass der Arbeitsschutz auch für Rettungskräfte gilt. Keiner soll beim Helfen zu Schaden kommen. Martin Schmauder