Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat heute ein Positionspapier zum Zukunftsmodell „Teampraxis“ vorgestellt.
Liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Mitarbeiter freiwillig an einer vom Arbeitgeber angebotenen Impfung teilnimmt und anschließend erkrankt?
Das Cannabisgesetz ist am 01.04.2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Betriebsärztinnen und -ärzte sehen sich bereits jetzt mit Fragestellungen konfrontiert, die das Arbeitsrecht und auch das Arbeitsschutzrecht berühren. Hier lohnt sich eine Darstellung, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Arbeitsschutz hat, wie betriebliche Regelungen aussehen können und inwieweit Drogentests in Bezug auf Cannabis zulässig sind. Patrick Aligbe
Seit zehn Jahren werden im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich auch psychische Belastungen als Thema für die Gefährdungsbeurteilung genannt.
Mit einer neuen Telefonhotline können Arbeitgeber und Beschäftigte eine Erstberatung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes von Experten der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen erhalten.
Arbeitsschutz „Arbeitswelt im Wandel“ ist ein Schlagwort für vielerlei Veränderungen im Arbeitskontext geworden, das sehr unterschiedliche Phänomene beschreibt und unterschiedliche Adressaten fokussiert (s. Abb. 1). Dabei stellt sich nicht zuletzt die Frage, wie der Schutz der Beschäftigten und damit auch das System des Arbeitsschutzes als zentrale Träger des institutionellen Schutzgedankens die betriebliche Gestaltung dieser veränderten Anforderungen begleiten. Chancen und Risiken bedürfen einer systematischen Betrachtung im Sinne der Bewertung sowie der Entwicklung von Gestaltungslösungen vor dem Hintergrund zunehmender Optionen. Die Veränderungen werden auch von zentralen gesellschaftlichen Veränderungen begleitet, die sich zum Beispiel in den Auswirkungen des demografischen Wandels mit abnehmendem Beschäftigtenpotenzial zeigt (Statistisches Bundesamt 2022), aber auch in der zunehmenden Fokussierung auf die Vereinbarkeit der unterschiedlichen Lebensbereiche. Beide Aspekte machen eine Betrachtung des nachhaltigen Einsatzes des Erwerbspotenzials zunehmend wichtig. Beate Beermann
Unternehmen müssen für sichere Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sorgen.
Gefährdungsbeurteilung Alle Arbeitgebende sind gesetzlich zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine Arbeitsgestaltung, die Gefährdungen durch psychische Belastung vermeidet, ist das Herzstück der Gefährdungsbeurteilung. Denn Arbeitgebende – so § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – sind verpflichtet, „die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische und die psychische Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird“. Hierzu muss der Arbeitgeber auf Basis einer Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind (§ 5 ArbSchG). Katja Schuller, David Beck